Ich soll für eine versäumte Rechnung von € 5,00 eine Mahngebühr von € 10,00 zahlen. Da ich die Höhe einfach eine Frechheit finde, da auch noch nicht einmal eine Zahlungserinnerung gekommen ist, sondern sofort (6 Monate später) die Mahnung, habe ich nur die € 5,00 bezahlt und die Mahngebühren weggelassen. Nun habe ich ein Schreben bekommen, in dem ich aufgefordert werde, die Mahngebühren zu zahlen.
Ich möchte jetzt einfach nur wissen, ob Mahngebühren grundsätzlich einklagbar sind. Bisher hat noch nie jemand welche nachgefordert.
Vielen Dank schon mal!
2006-09-07
10:18:13
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gefragt von
Astranaut
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Recht & Ethik