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8 antworten

Eine Sperre erhälst Du normalerweise nur, wenn DU selber kündigst.

Außer, Du hast die fristlose Kündigung provoziert - indem Du z.B. Deinen Chef georfeigt hast.

An die, die meinen, in der Probezeit gäbe es keine Kündigungsfrist. Das ist falsch - es besteht eine und zwar von 14 Tagen (mir wurde selber mal zum Ende der Probezeit fristlos gekündigt und meine Rechtsanwältin hat mir sogar eine Abfindung rausgeholt, weil's nicht rechtens war - und ich hatte mir auch nichts zuschulden kommen lassen. Der Arbeitgeber war so drauf und hat das schon mit mehreren so gemacht)

2006-09-07 02:28:32 · answer #1 · answered by Anonymous · 5 1

in der Probezeit kann man jemanden ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, dazu ist sie ja da - die Probezeit - wenn man z. B. schon nach einem Tag merkt, dass man nicht zusammen passt, warum sollte man noch 4 Wochen zusammen arbeiten? ich denke daher nicht, dass du eine Sperre bekommen wirst, es hat eben nicht geklappt mit diesem Job

2006-09-07 09:42:33 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 0

nein gibt es nicht ......in der probezeit braucht die kündigung nicht einmal begründet werden. wenn der arbeitgeber fristlos kündigt bist du eh aus dem schneider denn du wolltest doch sicherlich da weiterarbeiten oder ................. ?????

2006-09-07 12:37:45 · answer #3 · answered by schuerzengina 5 · 1 0

Ja gibt es, jetzt frage aber bitte nicht warum und wie lange!

2006-09-07 09:48:07 · answer #4 · answered by Silvia 1 · 1 0

Hallo,

Hallo -- Probezeit!!! Nix Kündigungsfrist.

Ein grobes Vergehen ist nur bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis als Fristlos-Kündigungs-Grund nötig - nicht während der Probezeit - da gibt es keine Kündigungsfristen, deshalb auch der Name Probezeit.

Deshalb gibts wohl auch keine Sperre - aber die feundlichen, kompletenten Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit werden dir bereitwillig helfen - also wende dich an die.

Aber möglichst nicht vor 9 Uhr, da bereiten die sich erst seelisch auf die Arbeit vor.

Nicht zwischen 9 und 10 Uhr (Kaffeepause)

Nicht zwischen 10 und 12 Uhr (Publikumsverkehr)

Nachmittags ist auch schlecht - da bricht die Müdigkeit herein.


*mein Mitgefühl*

2006-09-07 09:45:41 · answer #5 · answered by Anonymous · 2 1

das kann schon sein! Eine fristlose Kündigung ist nur bei schweren Vergehen möglich! Es kann durchaus sein, dass das AA von Dir erwartet, gegen die Kündigung anzugehen oder eine Stellungnahme vom AG einholt, ob du die Kündigung mutwillig herbeigeführt hast. Dann kann es eine Sperre geben.
Ich empfehle dringendst, in einem solchen Fall bei dem AA Rücksprache zu halten!

2006-09-07 09:34:10 · answer #6 · answered by Michael K. 7 · 1 0

Ich glaube schon. Damit man Arbeitslosengeld bekommt muss er gekündigt werden und eine wunderbare Referenz von dem Arbeitgeber bei der Arbeitsagentur darlegen.

2006-09-10 17:03:24 · answer #7 · answered by Leony 7 · 0 0

Bei ALG I ja, wenn du gekündigt wurdest, weil du z. B. unentschuldigt gefehlt hast oder bei Arbeitsverweigerung. Wenn du aus betrieblichen Gründen gekündigt wurdest ( keine Aufträge) dann nicht.

Bei ALG II gibt es dafür keine Sperre. Aber aus den oben genannten Gründen kann dir ALG II gekürzt werden.

2006-09-09 10:18:13 · answer #8 · answered by gummibaer37 2 · 0 0

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