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Das Gerät ist in einem stark gebrauchten Zustand, das heißt von Zigaretten vergilbt und Gebrauchsspuren. Davon hat der Verkäufer nichts gesagt. Kann ich das überwiesene Geld zurückbuchen und ihm die Konsole zurückschicken?

2006-09-06 05:43:45 · 5 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Nein, nicht über Ebay. War über ein Forum. Hab mit dem Verkäufer auch schon gesprochen, er meint, das wäre Neuware, was definitiv nicht stimmt.
Man kann doch über die Bank Überweisungen zurückbuchen, darum dreht sich meine Frage. Die rechtliche Sache

2006-09-06 05:55:49 · update #1

5 antworten

Hallo,

bitte nicht alle Ratschläge ernst nehmen, einige sind einfach falsch:


Zurückbuchen einer Überweisung geht definitiv nicht.

Unfrei zurückschicken ist ein schlechter Rat, wenn der Empfänger die Sendung nicht annimmt, hast du doppelte Versandkosten


Bei Privatkäufen gilt:

Der Käufer hat 12 montate Gewährleistung (nicht Garantie - das ist was anderes) - außer, der Verkäufer hat eine Gewährleistung ausgeschlossen.


Trotz Ausschluss einer Gewährleistung (Sachmängelhaftung) muss der Artikel der Beschreibung entsprechen.

Nur, wenn du irgendeine schriftliche Artikelbeschreibung als Beweis hast, hast du Aussicht auf Erfolg.

Wenn der Verkäufer sich stur stellt, gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Zivilklage. Ohne Rechtsschutz risikoreich.

2. Anzeige wegen Betruges - wenn die Abweichung von der Beschreibung eklatant ist (z. B. Neuware angeboten, Gebrauchtware erhalten)

Egal wie, Gebrauchtwarenkauf ist immer ein Risiko.

Ohne irgendeinen Beiweis über die angebliche Beschaffenheit des Spielkonsole hast du so gut wie keine Chance.

Ein Email ist kein Beweis. Es müsste eine nicht veränderbare Information sein, z. B. ein Fax, Brief, oder eine Internetseite, z. B. eine Ebay-Auktion oder ein Forumbeitrag, wo der Artikel beschrieben ist.


Hier sind einige Tipps:

http://internetrecht-rostock.de/

2006-09-06 13:20:20 · answer #1 · answered by Raptor 4 · 0 0

eine Überweisung kann man nicht zurückbuchen, das geht nur bei Lastschrifteinzug. Leider. Ich denke, wenn er es nicht freiwillig überweist, wirst Du Dich mit ihm streiten müssen.

2006-09-06 06:02:43 · answer #2 · answered by queen mary 4 · 0 0

a) Wenn er Dir das Gerät als Neuware (zugesicherte Eigenschaft) verkauft hat, so würde ich an Deiner Stelle auf Nachbesserung oder Wandlung bestehen. Wenn der Verkäufer nicht darauf eingeht, wende dich an einen Rechtsanwalt.

b) Die Überweisung zu widerrufen ist auch eine gute Idee. Schick die fehlerhafte Ware unfrei an den Verkäufer zurück.

2006-09-06 06:01:21 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

wenn von Privat und über ebay gelten folgende hinweise :

Rückgaberichtlinien des Verkäufers:
Aufgrund aktueller EU-Richtlinien muss ich darauf hinweisen, dass es sich hier um einen Privatverkauf handelt, daher gibt es keine Gewährleistung und kein Rückgaberecht für diesen Artikel. Dies bedeutet dass Sie mit der Abgabe eines Gebotes einverstanden sind, auf die gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Bieten Sie daher nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.

2006-09-06 05:52:14 · answer #4 · answered by Don_Isidoro® 7 · 1 1

hat man bei einem privatkauf eigentlich keinerlei recht auf gewährleistung und rückgabe?? ist zumindest bei ebay so.

2006-09-06 05:48:45 · answer #5 · answered by electrOo_puzzy 2 · 0 0

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