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2006-09-06 23:39:20 · 5 antworten · gefragt von jäybäy 1 in Politik & Verwaltung Politik

5 antworten

Ein aktuelles Beispiel: Russland verstand Israels Angriff auf den Libanon, aber meinte, dass die Mittel nicht "verhältnismäßig" wären. Nun, abgesehen dass man das gleiche von Tschechenien sagen könnte bedeutet das Wort, dass in diesem Falle die Reaktion auf etwas nicht dem entspricht, was es verursachte. Es ist wie mit einer Waage. Es ist nur verhältnismäßig, wenn auf der einen Seite der (historischen) Waage das gleiche Gewicht steht. Steht da mehr, dann steht es nicht im Verhältnis mit dem anderen Teil.

Anderes Beispiel. Ein Junge haut einen anderen in der Schule auf die Wange. Der haut dem auf beide Wangen zurück. Abgesehen dass man gleiches nicht mit gleichen vergelten sollte, so ist das doch sicherlich nicht verhältnismäßig, oder? Ein Backenstreich für zwei?!

2006-09-06 23:51:04 · answer #1 · answered by X 6 · 0 0

Verhältnismäßigkeit
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Rechtswissenschaft
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ein Merkmal des Rechtsstaats. Zweck des Grundsatzes ist es, vor übermäßigen Eingriffen des Staats in Grundrechte, insbesondere auch in die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), zu schützen (daher oft auch Übermaßverbot genannt). Als verfassungsrechtliches Gebot ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für die gesamte Staatsgewalt unmittelbar verbindlich.

Verhältnismäßigkeit verlangt von jeder staatlichen Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, dass sie geeignet, erforderlich und angemessen ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig und kann angefochten und beseitigt werden:

Um die Frage nach der Verhältnismäßigkeit einer konkreten staatlichen Maßnahme beantworten zu können, ist die Feststellung und Benennung ihres Zwecks der erste Schritt. Der Zweck der Maßnahme setzt den Maßstab und Bezugspunkt für die Frage, ob die Maßnahme zur Erreichung gerade dieses Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen ist. So liegt etwa auf der Hand, dass der tödliche Schuss aus der Waffe eines Polizisten, einen um sich schießenden Terroristen auszuschalten, durchaus verhältnismäßig sein kann– der tödliche Schuss mit Ziel, den ertappten 15-jährigen Ladendieb an einer möglichen Flucht zu hindern, dagegen nicht. Ist bereits der Zweck als solcher nicht legitim, ist die Maßnahme bereits deshalb nicht verhältnismäßig. (Beispiel: Heranziehung junger Frauen zur Prostitution zugunsten des Staatshaushalts).
Die Maßnahme ist geeignet, den Zweck zu erreichen, wenn sie seine Erreichung kausal bewirkt oder zumindest fördert. Zur Verminderung des Schadstoffausstoßes eines Industriebetriebes etwa ist die Schließung des Betriebes geeignet, aber auch der Einbau einer Rauchgasreinigungsanlage. Nicht geeignet dagegen wäre die Schließung des Unternehmensparkplatzes.
Die Maßnahme ist erforderlich, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Das ist nur dann der Fall, wenn kein anderes Mittel verfügbar ist, das in gleicher (oder sogar besserer) Weise geeignet ist, den Zweck zu erreichen, gleichzeitig aber den Betroffenen weniger belastet. Die Schließung des o. a. Betriebs ist daher in der Regel nicht erforderlich, weil die Verminderung des Schadstoffausstoßes auch durch eine Rauchgasreinigung erreicht werden kann, ohne dass der Unternehmer seinen Betrieb dauerhaft einstellen müsste.
Angemessen (auch: verhältnismäßig im engeren Sinn) ist eine Maßnahme nur dann, wenn die Nachteile, die mit der Maßnahme verbunden sind, nicht völlig außer Verhältnis zu den Vorteilen stehen, die sie bewirkt. An dieser Stelle ist eine offene Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile der Maßnahme erforderlich. In dieser Abwägung sind alle Wertentscheidungen der Rechtsordnung und die von der Maßnahme berührt werden. Dabei sind vor allem verfassungsrechtliche Vorgaben, insbesondere Grundrechte zu berücksichtigen. Geht es beispielsweise um die Frage, ob zur Bekämpfung schwerer Bandenkriminalität die Videoüberwachung von Wohnräumen zugelassen werden soll, ist vor allem das Grundrecht des Überwachten auf Unverletzlichkeit seiner Wohnung gegen das Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung und Verteidigung der Rechtsordnung – mit offenem Ausgang – abzuwägen.

2006-09-10 09:59:05 · answer #2 · answered by Leony 7 · 0 0

Im Verwaltungs- und Verfassungsrecht bedeutet Verhältnismäßigkeit die Abwägung widerstreitender Interessen.

Aktuelles Beispiel: Religionsfreiheit gegenüber Terrorgefahr.
Die Religionsfreiheit ist eigentlich ein hoch geschütztes Gut, in das nur eingegriffen werden darf, wenn damit etwas erzielt wird, was von noch höherem Wert oder größerer Wichtigkeit ist.
Je größer der Eingriff, desto größer muss die Rechtfertigung sein.

2006-09-07 07:19:16 · answer #3 · answered by zeromantic 3 · 0 0

So stand es in www.duden.de:

1. Ver|hält|nis|mä|ßig|keit, die; -, -en : Angemessenheit; →Entsprechung (1):eine E. feststellen; So ist es in umgekehrter ...; das rechtsstaatliche Gebot der V. der Mittel;

Oder

In www.wissen.de:

Ver|hält|nis|mä|ßig|keit [f. 10; meist Sg.] angemessene Verwendung, Entsprechung; die V. der (militärischen, strafrechtlichen o. Ä.) Mittel; Fragen nach der V. (des Krieges o. Ä.) aufwerfen.

Aber speziell "politisch" ist nichts zu finden, vielleicht reichen diese oben genannten Ergebnisse auch aus.

2006-09-07 03:48:40 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

ist den politikern nicht bekannt

(oder warum werden mit hochmodernen lenkwaffen zivilisten angeriffen und wohnbebauungen zerstört?)

2006-09-07 00:46:49 · answer #5 · answered by Knut S 5 · 0 0

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