Also wer mir hier weiter helfen kann, der hat n Nobelpreis verdient....
Es geht um die Einreise in den Iran.
(für Leute, die sich auch mit dem iranischen Recht un der Scharia auskennen)
-> Eine Frau, die in den 80ern aus dem Iran geflohen ist, möchte nun nach 20 Jahren wieder in ihr Heimatland zurück.
Nun stehen folgene Probleme als Hindernis dar:
Um in den Iran einreisen zu können, braucht man die Einwilligung des Ehemannes. -> Sie hat nie geheiratet, gebar jedoch ein Kind
Sie besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, braucht aber auch für die Einreise einen iranischen Pass, den sie nicht hat.
Um den zu bekommen, muss sie einen beantragen. Die Botschaft oder das Konsulat fragt nach dem Ehemann.
-Wenn sie antwortet, er wäre tot BRAUCHT MAN DEN TOTENSCHEIN
-Wenn sie antwortet, sie sei geschieden, WOLLEN SIE DIE SCHEIDUNGSPAPIERE
-Wenn sie antwortet, sie sei nie verheiratet gewesen, GIBT ES STRAFRECHTLICHE FOLGEN!
Gibt es noch irgendeine Möglichkeit, dass sie zurück kann?
2006-12-16
23:49:43
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gefragt von
Jardins
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