wenn ich mit meinen steuern den politiker gehalt, prämie und sozialleistungen bezahle (gilt eigentlich für jeden staatsbediensteten) bin ich dann nicht sein arbeitgeber / auftraggeber? das heißt, wenn er nicht die leistung bringt, die vereinbart war,oder die ich erwarte, kann ich "ihn" abmahnen.
da ich aber nur einen bruchteil seiner bezüge bezahle, habe ich ja nur einen bruchteil kompetenz dazu.
gäbe es nun einen schlüssel für gemeinde/stadt/land/bund bei wieviel prozent bürger oder euro in steuern die kompetenz da wäre. dann macht doch eine öffentliche abmahnung sinn und zwar ohne zustimmung (wie bei einen volksentscheid) durch eben diese politiker
2007-03-18
00:37:40
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Der Pate
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