Gesetzgeberischer Anlass für die Neuregelung des FlGH waren 2 EG-Richtlinien, die spätestens zum 1.Januar 2004 umzusetzen waren. Die Gesetzesmodernisierung erfolgte planmäßig:
Mitte 2003 trat eine Kommission zusammen, bestehend aus 8 Kommissionsmitgliedern, u.a. namhafte Juraprofessoren aus Heidelberg und Berlin sowie Richter vom obersten Gerichtshof, um diese 2 EG Richtlinien umzusetzen:
Zum einen die EG-Richtlinie 01/65/EG vom 15. Dezember 2001 zur Festlegung von Vorschriften für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Hundefleisch und Fleischzubereitungen mit Hundefleischanteil, sowie die EG-Richtlinie 01/43/EWG vom 18. Juni 2001 zur Regelung der gesundheitlichen und tierseuchenrechtlichen Fragen beim Schlachten von Hunden und bei Vermarktung von Hundefleisch.
2007-01-19
19:59:43
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Sonstiges - Essen & Trinken