Darf man aufstehen und gehen, wenn der Kellner trotz mehrfacher Aufforderung nicht mit der Rechnung kommt?
Auch eine bekannte Situation: Man sitzt im Restaurant, das Essen ist beendet und man möchte bezahlen - aber der Kellner lässt sich mit der Rechnung Zeit. Trotz mehrfacher Aufforderung hat die Bedienung Besseres zu tun und es überhaupt nicht eilig zu erscheinen. Besonders ärgerlich wird es, wenn man durch den verschlafenen Kellner unter Zeitdruck gerät, etwa weil man Kinokarten hat und sich bereits der Werbeblock dem Ende zuneigt oder man einfach einen wichtigen Termin hat. Wer hat sich in einer solchen Situation nicht schon derart geärgert, dass er am liebsten aufgestanden und ohne zu zahlen gegangen wäre? Schließlich ist der Kellner selbst Schuld wenn er nicht auftaucht. Und gab es da nicht die Regel, dass man nach einer halben Stunde Wartezeit oder nach dreimaliger Aufforderung bei Nichterscheinen des Kellners einfach gehen kann?
Doch das ist so nicht richtig. Auch nach längerer Wartezeit oder häufigerer Aufforderung muss man seine Rechnung bezahlen. Schließlich hat man eine Leistung in Form von Essen und Getränken empfangen, für die man auch bezahlen muss. Nur weil der Service miserabel war, berechtigt das nicht dazu, gänzlich auf eine Bezahlung zu verzichten.
Einzige Folge einer so langen Wartezeit (etwa 30 Minuten) oder mehrmaliger Aufforderung, also kurz gesagt: eines miesen Service ist, dass man die Rechnung um bis zu 20 Prozent kürzen kann.
Aber es gibt auch andere Möglichkeiten: Wenn die Zeit noch da ist sollte man zunächst versuchen, zum Kellner an die Theke zu gehen, um zu bezahlen. Sollte der Zeitdruck allerdings so stark sein, dass sich eine solche Möglichkeit nicht bietet, dann kann man seine Adresse am Tisch hinterlassen, mit der Aufforderung, die Rechnung zuzusenden. Auf jeden Fall sollte man in diesem Fall aber einen Zeugen haben, der im Streitfall bestätigen kann, dass man seine Anschrift hinterlassen hat. Das Geld einfach auf den Tisch zu legen ist problematisch, da es schnell „Beine“ bekommen könnte.
Rechtlich dazu:
Der Bewirtungsvertrag wurde vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich geregelt. Als sicher gilt aber, dass er sowohl kauf-, wie auch werk- und dienst- bzw. manchmal auch mietvertragliche Elemente enthält. Bei jeder Fallgestaltung ist zu fragen, welcher Vertragstyp bei dem konkreten Problem am besten passt. Hier sind die Regelungen aus dem Kaufvertragsrecht entsprechend anzuwenden, d. h. §§ 433 ff. BGB.
Bewirtungsvertrag siehe oben, § 437 Nr. 2, 441 BGB entspr. Minderung der Gegenleistung. Zum Tatbestand des Betruges vgl. § 263 StGB.
Soweit die rechtliche Lage. Ich bin aber schon selbst in einer so verzwickten Situation gewesen, dass ich nicht länger warten konnte und ein Suchen des Kellners oder der Gang zur Theke - hätte alles zu lange gedauert. Da ich während der Warterei nachgeschaut hatte, wie hoch meine Zeche war, habe ich mir so geholfen, dass ich das Geld per Postanweisung dem Lokal habe zukommen lassen, mit einer entsprechenden Anmerkung dazu. Die Gebühr für die Postanweisung habe ich allerdings vom Betrag abgezogen - das fand ich o.K. so. Es kam übrigens von seiten des Lokals nie eine Antwort und ich war auch nie wieder zu Gast dort.
2007-01-19 09:39:25
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answer #1
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answered by Anonymous
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Ja, wenn ein triftiger Grund vorliegt(Notfall, Flugzeug startet in 5 Minuten etc.), allerdings entweder unter Zeugen Geld hinterlegen(schriftlich bestätigen lassen, können ohne weiteres Leute vom Nachbartisch sein) oder aber die Rechnung unter Angabe der Adresse zuschicken lassen.
2007-01-19 09:05:04
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answer #2
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answered by Janine 3
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Zumindest hält sich hartnäckig das Gerücht, ja. Wieviel "dran" ist, kann ich nicht einmal genau sagen. Vermutlich wird man irgendwann tatsächlich gehen dürfen. Aber das hat, glaube ich, mit der Wartezeit zu tun, nicht mit der Anzahl der Aufforderungen.
Aber mal ganz ehrlich, ich habe noch nie erlebt, daß ich mehr als einmal die Bitte um die Rechnung wiederholen mußte. SO schlecht ist der Service nicht einmal in Deutschland. Und wenn ich mal länger warten mußte, dann war in der Tat gerade die Hölle los. Aber auch dann kam der Kellner immer spätestens nach der zweiten Aufforderung pronto zum Abkassieren.
Nach meinem Gefühl ist das so der Standard in Deutschland. Du wirst also realiter ohnehin kaum in die Situation kommen.
2007-01-19 18:15:22
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answer #3
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answered by lord_yu_the_great 4
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Wenn der Kellner nach der dritten Aufforderung nicht kommt. Dann darfst du gehen. Arbeite in der Gastronomie hatte das Problem Gott sei Dank noch nicht aber ein kollege.
2007-01-19 10:05:29
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answer #4
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answered by schklucki 1
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gut, eigentlich nicht, aber probieren würde ich es auch. wenn er denn kein geld will.....
2007-01-19 09:52:40
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answer #5
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answered by savage 7
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Das kannst du. Allerdings verlangen die Gerichte, daß du eine
angemessene Zeit wartest.
Was das bedeutet, erklärt dir dann jeder Richter im Prozeß wegen
Zechprellerei. Viel Spaß.
2007-01-19 09:50:22
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answer #6
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answered by Berni 7
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Du musst mindestens 3 mal um Deine Rechnung bitten und 45min. warten ... Dann ist es O.K. !
2007-01-19 09:21:47
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answer #7
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answered by ono 4
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Wenn mann feststellt , das der Kelner nicht hört , geht mann halt
dem kellner entgegen , alles andere ist Zechprellerei
und wird bestraft !
2007-01-19 09:21:19
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answer #8
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answered by Fetzer 3
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warum willst Du nicht bezahlen? Bezahlt man für das Essen und die Wärme und den Sitzplatz oder für das Abkassieren?
Einfach das Geld auf den Tresen legen und einen schönen Abend wünschen.
2007-01-19 09:14:31
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answer #9
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answered by Axel 5
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Nein du machst dich strafbar! Es sei denn, dass du nach mehrfacher Aufforderung noch nicht abkassiert wurdest und deine letzte Aufforderung, lautstark und in folgender Weise erfolgt (du brauchst vor Gericht Zeugen!!!):
Wenn Sie jetzt nicht zum Bezahlen erscheinen, verlasse ich innerhalb der nächsten 3 Minuten das Lokal und dies auch ohne Bezahlung! Ich lasse Ihnen dann meine Visitenkarte da!
2007-01-19 09:10:20
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answer #10
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answered by Dr. House 4
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