Ich habe mehrere Berufsausbildungen mit Erfolg abgeschlossen, die letzte als Kaufmann im Einzelhandel. Nach 6 monatiger erfolgloser Arbeitssuche wollte ich meine Chancen mit einer modularen Anpassungsmaßnahme ( Dauer 3 Monate ) verbessern, dies wurde mir verweigert. Stattdessen wurde mir eine sogenannte Trainingsmaßnahme, im Einzelhandel, zugewiesen. Von November bis Januar durfte ich also neben meinem AlG II für 0,-€ arbeiten. Toll, ich durfte gratis arbeiten, Sozialabgaben wurden gespart. Mit diesen irrsinnigen Maßnahmen werden echte Arbeitsplaetze blockiert und Deutschland ruiniert. Mir ist auch bekannt, das Sklavenarbeit lt. BGB verboten ist. Aber was ist das sonst, schlimm genug, dass es 1,-€ Jobs gibt, die die Kaufkraft in Deutschland genauso bremsen. Nun habe ich gehoert, das man den Arbeitgeber verklagen soll - stimmt das und darf man das ?
2007-01-25
02:59:19
·
2 antworten
·
gefragt von
alf
2
in
Beruf & Karriere