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Heißt das, dass ich b is 2 Wochen vor Ablauf März kundigen kann um wann freizokommen aus dem Arbeitsvertrag:
1. Ab 1. April
2. Ab 1. Juli, nach Ablauf eines weiteren Quartals.

Danke und Gruß

2007-01-25 00:38:50 · 7 antworten · gefragt von Markus L 1 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

7 antworten

Hi Markus L, ja, es ist genau so wie Du es sagst. Aber:
Quartalsende ist nicht Quartalsende, manche Firmen haben ein eigenes "Geschäftsjahr", z.B. vom November bis Oktober u.ähnlich.
Aber darauf soll's jetzt nicht ankommen, nur bitte berücksichtigen.

Die "normalen" Quartalsenden sind 31.März, 30.Juni, 30.September und 31.Dezember.

Soll die Kündigung zu einem dieser Quartalsenden wirksam werden, muss sie eben vierzehn Tage vorher rechtswirksam übermittelt worden, das heißt beim Empfänger nachweislich eingetroffen sein: spätest volle zwei Wochen / vierzehn Tage vor dem 31.März usw. usw. usw., genau wie Du es sagst. Dann endet das Arbeitsverhältnis mit dem Ende des jeweiligen Quartals.

Okay? Liebe Grüße
Roman

2007-01-25 00:44:44 · answer #1 · answered by Roman 2 · 5 1

ein quartal geht 3 Monate Jan,Feb,März heißt du kannst am bis 15.03. kündigen und ab 1.04 bist du frei!!!

2007-01-25 00:51:54 · answer #2 · answered by Carmen K 1 · 0 0

Du mußt bis 15.03. kündigen um dann ab 01.04. aus dem Arbeitsvertrag raus zu sein. Danach geht es erst wieder Mitte Juni mit Termin 01.07.

2007-01-25 00:45:35 · answer #3 · answered by Webster 6 · 0 0

1. Januar / 1. April / 1. Juli / 1. Oktober kannst du gehen, sofern du mindestens 2 Wochen davor gekündigt hast!

2007-01-25 00:44:29 · answer #4 · answered by Laredo 6 · 0 0

so ist es
zum 31.3. kündigen kannste bis 17.3.

2007-01-25 00:43:54 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Ja, wenn du so eine Kündigungsfrist hast (die allerdings sehr ungewöhnlich ist) dann müsstest du spätestens 15.3. kündigen (weil am 17. Sonntag ist) oder bis zum 14.06.

2007-01-25 00:43:19 · answer #6 · answered by wunschbox 6 · 0 0

Weiss ich leider auch nicht genau,
da solltest du evtl. mal deinen arbeitsvertrag studieren oder (wenn vorhanden) deinen Betriebsrat fragen.
Oder noch besser, geh doch zur Perso-Abt.

2007-01-25 00:43:41 · answer #7 · answered by the_snook1983 2 · 0 1

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