Sobald sie formal und inhaltlich den rechtlichen Vorschriften und dem Arbeitsvertrag entspricht , ist sie ausgesprochen. Eine Kündigung ist ein einseitiger Willensakt und bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Er kann sie nicht ablehnen... unter keinen Umständen!
2007-01-25 09:49:37
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answer #1
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answered by Michael K. 7
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Hallo,
das kann er nicht weil jeder Bürger seinen freien Willen hat, du musst halt nur die Kündigungsfrist einhalten und dann krank feiern ist nicht die feine englische Art. Gruß Humpellinchen
2007-01-24 23:53:53
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answer #2
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answered by humpellinchen 3
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Das wohl nicht, aber er kann dich dazu verpflichten, dass du einige Zeit nicht bei der Konkurrenz arbeiten kannst, z. B. wenn es um sehr wichtige Erfindungen geht. Das steht dann aber im Vertrag.
2007-01-24 23:53:40
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answer #3
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answered by Poison Ivy 6
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nur innerhalb der Kündigungsfrist. Bei einer fristgerechten Kündigung kann er nichts machen.
2007-01-24 23:49:57
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answer #4
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answered by Raik 7
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Nein, kann er nicht.
Es sei denn Du hast Dich aus irgendwelchen Gründen verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum bei der Firma zu bleiben.
Dann kann er Schadenersatz verlangen wenn Du vorher gehst.
2007-01-24 23:42:29
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answer #5
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answered by ? 6
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Nein, er muss sie anerkennen !
2007-01-24 23:41:50
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answer #6
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answered by dachhase2000 4
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Nein, kann er nicht.
2007-01-24 23:41:13
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answer #7
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answered by Anonymous
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Wenn die Kündigung frist- und formgerecht, und das ist jetzt der wichtigste Teil - ZUGEGANGEN ist, dann ist die Kündigung wirksam.
Denn eine Kündigung ist und bleibt eine einseitige, zugangsbedürftige Willenserklärung. Kündigungsschutz für den Artbeitgeber gibt es nicht. Eventuell aber ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
Sorge dafür, dass du den Zugang beweisen kannst; empfehlenswert Einschreiben mit Rückschein, zur Not auch eine amtliche Zustellung.
Wenn du sie persönlich übergibst, lass dir auf DEINER Kopie der kündigung den Zugang bestätigen.
2007-01-25 00:00:02
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answer #8
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answered by Brian W. Ashed 7
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Normalerweise geht das nicht, aber wenn du eine Position inne hast die für den Betrieb unerläßlich ist, und ansonsten der Betrieb nicht weiterlaufen könnte, ja dann hat er ein Einspruchsrecht. Geht aber nicht sehr lange, er muss dann aber eine Nachfolgerin finden. Allerdings ist es dann eigenartig, dass eine Person für das Wohl und Wehe eines Betriebs ausschlaggebend ist.
Vielleicht bietet er dir ja ein besseres Gehalt.
Was er nicht verhindern kann ist, wenn du aus familiären Gründen in eine andere Gegend ziehst, dann muss er dich ziehen lassen.
Gruß
Franky
2007-01-24 23:48:11
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answer #9
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answered by Anonymous
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