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Gibt es Richtlinien, was man machen/verändern darf? Wo finde ich die? Mein Vermieter (=Studentenwerk) sagt, ich darf nicht mal Schrauben in die Wände bohren...
Außerdem wird auch nichts ausgebessert oder ersetzt, der Boden und die Fußleisten sind z.B. katastrophal...

2007-01-25 06:56:01 · 6 antworten · gefragt von Marike 2 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

6 antworten

Meine Schwägerin hat ein Denkmalgeschütztes Haus umgebaut das war eigentlich kein größeres Problem, es gab vorschriften bezüglich der Außenfassade, die Fenster durften nicht verändert werden, weder in der anzahl noch in der größe und es mußte sich um Holzfenster handel und dann wurde ihr noch die Hausfarbe vorgeschrieben, d.h. sie hatte drei Farben zur auswahl, aber was sie im inneren des Hauses gemacht hat wurde eigentlich nur grob vorgeschrieben sie durfte von dem alten Fachwerkgebälk das zu sehen war keine Balken entfernen aber sie durfte sie zum teil erneuern.Schraube und Fußleisten waren kein Thema, sie konnt durchaus neue Böden verlegen.

2007-01-25 07:10:07 · answer #1 · answered by Wanda 3 · 0 0

Achtung, "Einfach nur ich" hat eben eine Antwort gegeben, die Dir teuer zu stehen kommen kann.
Ausschlaggebend ist, wo sich das Gebäude befindet:
Es gibt Landesdenkmalschutzgesetze, wo die Grundlagen gelegt werden.
Es gibt aber auch kommunale Regeln wie Denkmalschutzsatzungen, Denkmalkataster, etc.
Wenn Du nun in einem Haus wohnst, wo z.B. noch der originale barocke Haarputz von 16hundertpaarzerquetschte an der Wand ist (in so einem Haus habe ich gewohnt) oder gar Wandgemälde unter Seidenpapier und Schutzputz versteckt sind, wäre es nicht nur gesetzlich verboten, dort Schrauben reinzudrehen, sondern auch schade, wenn ausgerechnet Du das nach 450 Jahren tun würdest.
Berede mit dem Denkmalamt, was Du warum tun möchtest. Oft gibt es Lösungen, wo beide Seiten zufrieden sind.
Z.B. darfst Du mit der passenden Farbe vielleicht die Fußleisten neu fassen. Ist die Farbe teuerer, muß je nach Land/Kreis/Stadt oft auch der "denkmalpflegerische Mehraufwand" erstattet werden, also die Differenz zwischen einem herkömmlichen Produkt und der speziellen Farbe.
An sich möchte ich Dir aber den Rat geben, entweder eine andere Wohnung zu suchen, die Dir mehr liegt, oder stolz darauf zu sein, in einem so würdigen alten Gebäude wohnen zu dürfen, wo die Geschichte schon viel hat geschehen lassen.
Darum wirst Du von vielen beneidet!

2007-01-25 07:21:58 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 0

Denkmalschutz setzt die Instandhaltungspflicht deines Vermieters nicht außer Kraft. Im Gegenteil- es könnten für dich Verbündete sein. Was steht im Mietvertrag? Hast du die Wohnung in Kenntnis der Mängel gemietet?
Ich rate auch dir zum Beitritt zum Mieterverein des DMB.

2007-02-02 02:12:45 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

ich, aber schrauben in die wände bohren darf man schon. bei meinen nachbarn ist gerade das bad renoviert worden... das haus ist knapp 400 jahre alt, aber noch voll in schuss. hat halt scheinbar immer jemand dafür gesorgt, dass es nicht vergammelt....

2007-01-25 07:17:12 · answer #4 · answered by savage 7 · 0 0

Das kann man leider nicht pauschalisieren, weil denkmalgeschützte Gebäude nochmal in Kategorien aufgeteilt sind. Ich würde beim Mieterschutzbund anrufen, die gibts in jeder Stadt und sind für sowas immer eine sehr gute Adresse!

LG

2007-01-25 07:16:31 · answer #5 · answered by .......... 3 · 0 0

Meine Oma gehört ein 100 Jahre altes Fachwerkhaus das Denkmal geschützt ist ......
Von innen kannst du machen was du willst du darfst nur das äussere nicht verändern, das muß im originalen erhalten bleiben

2007-01-25 07:03:01 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

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