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Hallo
Mein Chef will mir meinen Rest Urlaub von 26 Tagen von 2006 streichen geht das so einfach?
Ich bin seit dem 20.Juli.2006 Krank-geschrieben (Arbeitsunfall)!

2007-01-25 16:34:48 · 7 antworten · gefragt von Franky 2 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

7 antworten

Ich bin auch der Meinung, dass Dein Chef im Recht ist.

Bei uns darf alter Urlaub bis zum 31. März genommen werden, danach wird aber ebenfalls gestrichen - auch bei denen, die dann die letzte Märztage Ihren alten Urlaub noch verbraten wollten.
Urlaub dient der Erhaltung der Arbeitskraft und soll regelmäßig genommen werden. Wer nämlich über längere Zeit keinen Urlaub nimmt, erhöht sein Risiko, krank zu werden. Das ist der eigentliche Sinn dieser Regelung. Außerdem soll verhindert werden, dass Mitarbeiter ihren Urlaub über längere Zeit ansparen und dann über Monate hinweg fehlen. Das wäre in den meisten Firmen dann wirklich ein Riesenproblem.

In Deinem Fall ist das zwar wirklich ärgerlich, aber ich glaube nicht, dass Du dagegen vorgehen solltest.

2007-01-25 17:14:23 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 1

Ja, das kann er. Der Urlaub ist grundsätzlich bis zum 31.12. des Jahres zu nehmen, Ausnahmen sind bis 31.03. des Folgejahres möglich. Auch eine Krankheit kann dies nicht verhindern.
Da ist Dein Chef im Recht, er hat das Gesetz auf seiner Seite.

2007-01-26 00:43:37 · answer #2 · answered by LuckyConny 7 · 3 0

Zunächst mal:
Ja, dein Chef ist im Recht.

Dieser viel zitierte 31.03. des Folgejahres hat sich so eingebürgert, weil in vielen Arbeitsverträgen dieses Datum als Frist für das Nehmen von verbliebenem Resturlaub genannt ist. Auch Du könntest nun überprüfen, ob in Deinem Arbeitsvertrag eine Regelung für Resturlaub getroffen wurde. Dann hättest Du u.U. die Möglichkeit diesen noch anzutreten.

Falls keine Regelung getroffen wurde, dann sieht es ganz schlecht aus.
Urlaub wird gemäß gesetzlicher Regelung immer für das Kalenderjahr gewährt und der Urlaubsanspruch verfällt mit Ende des Jahres.

Da der Urlaub dazu dient sich von der geleisteten Arbeit zu erholen, ist der Tatbestand der Arbeitsunfähigkeit dahingehend unerheblich. Da Du dem Arbeitgeber nicht mit Arbeitskraft zur Verfügung gestanden hast, muss er Dir auch keinen Urlaub gewähren, damit Du Dich erholen kannst. Ein Vortrag des nicht genommenen Urlaubs aus 2006 ist also tatsächlich nicht drin.

Habe als Quelle leider nur ein Urteil gefunden, dass sich auf einen Fall bezieht, in dem der Urlaub noch bis zum 31.03. des Folgejahres hätte genommen werden können. Die Frist ist also eine andere, aber die Kernaussage bleibt ja gleich...

2007-01-26 02:10:25 · answer #3 · answered by själ 1 · 2 0

Guten Morgen
Man muß den alten Urlaub,bis Endes des Jahres nehmen sonnst Verfall er. Das bei mir nicht anders ich muß es so machen.
M.F.G

2007-01-26 00:49:01 · answer #4 · answered by ? 2 · 2 0

Ich würde mich bei der Arbeiterkammer erkundigen. Hier in Österreich ist es so geregelt, dass viele Firmen das "Mitnehmen" des Urlaubs bis zu drei Jahren gestatten, bevor er verfällt.
Viel Glück!

2007-01-26 01:32:38 · answer #5 · answered by aerdna 4 · 1 1

Es ist zwar superheftig, das er Dir den Urlaub streichen will, weil Du ja in dem Sinne nicht s für Deinen Unfall kannst, aber leider ist das sein gutes Recht. Ich würde sagen, das Du trotzdessen froh sein kannst, einen Job zu haben. Alles Gute für Dich

2007-01-26 03:43:21 · answer #6 · answered by Madeleine 2 · 0 1

Ich bin mir nicht so sicher, ob das hier Dargestellte so richtig ist. Bin in der genau gleichen Situation, dass ich krankheitsbedingt meinen Urlaub letztes Jahr nicht nehmen konnte. Bei uns gilt die (vernünftige) Regelung, dass der Urlaub bis zum 31.12. genommen sein muss.
Beim Gespräch mit der Geschäftsleitung wurde auch das Problem angesprochen. Vom Verfallen des Urlaubs war keine Rede, allerdings auch nicht vom Auszahlen. Es gab eine Ausnahmeregelung. Ich kenne meinen Chef, wenn der das Recht hat, nimmt er es sich auch.
Also, vielleicht erkundigst Du Dich besser noch mal beim Betriebsrat oder bei der Gewerkschaft. Wenn beides nicht geht, schau ins Gesetz. Oder warte darauf bis hier jemand antwortet, der die Gesetzeslage eindeutig kennt und der nicht, wie wir alle hier, mutmaßt.

2007-01-26 02:19:02 · answer #7 · answered by laecky 4 · 1 2

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