English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Ich habe mehrere Berufsausbildungen mit Erfolg abgeschlossen, die letzte als Kaufmann im Einzelhandel. Nach 6 monatiger erfolgloser Arbeitssuche wollte ich meine Chancen mit einer modularen Anpassungsmaßnahme ( Dauer 3 Monate ) verbessern, dies wurde mir verweigert. Stattdessen wurde mir eine sogenannte Trainingsmaßnahme, im Einzelhandel, zugewiesen. Von November bis Januar durfte ich also neben meinem AlG II für 0,-€ arbeiten. Toll, ich durfte gratis arbeiten, Sozialabgaben wurden gespart. Mit diesen irrsinnigen Maßnahmen werden echte Arbeitsplaetze blockiert und Deutschland ruiniert. Mir ist auch bekannt, das Sklavenarbeit lt. BGB verboten ist. Aber was ist das sonst, schlimm genug, dass es 1,-€ Jobs gibt, die die Kaufkraft in Deutschland genauso bremsen. Nun habe ich gehoert, das man den Arbeitgeber verklagen soll - stimmt das und darf man das ?

2007-01-25 02:59:19 · 2 antworten · gefragt von alf 2 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

2 antworten

man darf seinen arbeitgeber verklagen hab ich auch schon gemacht mit erfolg . alles gute

2007-01-25 03:03:50 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Hi, so wie ich das sehe hast du halt an einer Maßnahme des AA teilgenommen, die dir berufstechnisch gesehen, keine Perspektiven bietet!
Generell solltest du, um Frust vorzubeugen, die Tätigkeit so sehen: Du bekommst dein Geld, plus Miete, extra Kosten...dazu kommt noch diese ABM Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, darum musst du das ganze Geld, das du vom AA bekommst plus diesen Extraverdienst rechnen, diesen durch die Stunden rechnen die du da gearbeitet hast...dann hast du auch keinen schlechten Nettolohn (steuerfrei)!!! ..das muss man so sehen...
...natürlich gibt es, rein rechtlich, die Möglichkeit des Widerspruchs, oder der allgemeinen falschen Verfahrungsweise...kommt auf die tatsächlich geleistete Arbeit an...kannst du beweisen, dass wenn kein 1Eurojobber diese Arbeit macht, eine volle Stelle entsteht (das ist schwer), besetzt werden würde, das ist schwierig, sollte aber vor dem Verfassungsgericht recht bekommen...
viel Glück....und ärgere dich nicht über das AA, gibt nur Falten...;-)

2007-01-25 03:20:21 · answer #2 · answered by angie48 6 · 1 0

fedest.com, questions and answers