In fast jedem Vertrag steht: Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform!
Und Schriftform bedeutet automatisch, dass diese Ergänzung oder Änderung auch unterschrieben wurde, sonst könnte ja jeder was dranhängen, von dem der andere nichts weiss!!!
Grüße, Andreas!
2007-01-24 03:30:39
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answer #1
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answered by pttler2 5
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mit der Unterschrift stimmst du der Zusatzvereinbarung zu, also ja
2007-01-24 03:29:31
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answer #2
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answered by little hawk 6
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nein, da Arbeitsverträge auch mündlich geschlossen werden können. Gerade im Arbeitsrecht gelten viele Klauseln, die sich sogar nur aus dem sogenannten "Gewohnheitsrecht" ergeben.
Aber für den Beweis ist es deutlich besser. Eine Ergänzung kann auch ohne Unterschrift beweissicher sein, wenn im eigentlichen Vertrag darauf verwiesen wird. Oder Du kannst belegen, dass die Vereinbarung gelebt wurde, z.B. Zahlungen erfolgt sind.
Eine Einzelfallprüfung kannst Du für ca. 20 - 40 Euro rechtlich abgesichert unter www.frag-einen-anwalt.de bekommen.
2007-01-25 00:01:01
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answer #3
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answered by Raik 7
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Hallo, es gibt grundsätzlich keine Pflicht zum schriftlichen Abschluss einer sogenannten Nebenabrede, außer
- dies ist im Arbeitsvertrag so vereinbart, oder
- es gibt einen Tarifvertrag der gilt und der Schriftform vorsieht.
Allerdings kann es sinnvoll sein, aus Beweisgründen die Nebenabrede schriftlich abzuschließen. Außerdem ist dann auch eine klare Kündigungsmöglichkeit der Nebenabrede vereinbar (eine Kündigung kann auch für den Mitarbeiter sinnvoll sein, z.B. wenn Überstunden pauschal abgegolten werden).
Beste Grüße, Martin
2007-01-24 08:22:29
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answer #4
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answered by Martin-RO 3
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Wie du deinen Arbeitsvertrag aushandelst und was alles darin steht incl. Zusatzvereinbarung ist ausschliesslich Verhandlungssache und nur du bestimmst ob du das unterschreibst. Nach Unterschrift musst du dich daran halten.
2007-01-24 03:59:06
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answer #5
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answered by Franz 5
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