Mein Neffe, arbeitslos seit Febr. 06, Familienvater mit 3 KIndern, auf jeden Cent angewiesen, hat im Dezember 2005 Wohngelkd benatragt, bekommt es aber erst ab Mai 2006.
Begründung der Wohngeldbehörde: Für Dez. 05 bis Febr. 06 habe ihm aufgrund seines Einkommens kein Wohngeld zugestanden (trifft zu). Ab März 06 wäre wegen der Arbeitslosigkeit zwar Wohngeld zu zahlen gewesen, dazu hätte er aber einen neuen Antrag stellen müssen. Da dieser erst im Mai 05 eingegangen sei, wäre der Anspruch für die Monate März + April verwirkt.
Frage: Ist diese Begründung richtig? Gilt nicht vielmehr der ursprüngliche Antrag vom Dez. 05 auch als Antrag für die Folgezeit? Im Mai 06 hat der Neffe die Bescheinigung über das Arbeitslosengeld eingereicht. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, in dem noch nicht über den Antrag entschieden war. Die Wohngeldbescheide ergingen erst im Juli 06.
2006-08-11
15:37:05
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gefragt von
Anonymous
in
Recht & Ethik