Durch Krankheit,bin ich arbeitsunfähig und beziehe Sozialhilfe.Ich will gleich klar stellen,das ich kein Schmarozer bin,bis zu meiner,Erkrankung,habe ich immer gearbeitet und habe zuletz im Messe-bühnen-tribunen-und Gerüstbau,als Vorarbeiter gerackert mit bis zu 170%,ich erwähne es,weil ich,hier schon öfters,angegriffen wurde.Ich würde,gerne,meine Nochehefrau,beim Unterhalt der Kinder,unterstüzen.Sie geht 100%arbeiten.Wenn sie,mich auf Unterhalt,verklagen,würde;muss dann,das Sozialamt,einspringen?Ich wohne in der Schweiz
2006-11-10
00:05:06
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gefragt von
Anonymous
in
Recht & Ethik