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Durch Krankheit,bin ich arbeitsunfähig und beziehe Sozialhilfe.Ich will gleich klar stellen,das ich kein Schmarozer bin,bis zu meiner,Erkrankung,habe ich immer gearbeitet und habe zuletz im Messe-bühnen-tribunen-und Gerüstbau,als Vorarbeiter gerackert mit bis zu 170%,ich erwähne es,weil ich,hier schon öfters,angegriffen wurde.Ich würde,gerne,meine Nochehefrau,beim Unterhalt der Kinder,unterstüzen.Sie geht 100%arbeiten.Wenn sie,mich auf Unterhalt,verklagen,würde;muss dann,das Sozialamt,einspringen?Ich wohne in der Schweiz

2006-11-10 00:05:06 · 5 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

5 antworten

In der Schweiz, werden die Alimenten bevorschusst, das beutet für dich aber Schulden.

Es bringt nichts, Alimente zu verlangen, wenn kein Geld da ist um sie zu bezahlen.

Wenn deine Frau Alimente einklagt, wird sie nichts bekommen, da du nichts hast.

In der Schweiz zahlt der Staat keine Alimenten, wenn klar ist, dass der Vater kein Vermögen, keine Arbeit und die Aussichten auf eine baldige Stelle gering ist.

Du könntest die Kinder zu dir nehmen und die Obhut übernehmen, dann kann deine Frau in Ruhe arbeiten gehen, muss Alimente an dich bezahlen und somit senken sich die Kosten und die Belastungen.

Deine Frau könnte die Kinder am Wochenende zu siche nehmen und somit hättet ihr die Situation gut gelöst und aus der Not das Beste gemacht.

Das geht natürlich nur, wenn der kontakt zwischen dir und ihr noch gut genug ist.

LG

2006-11-10 01:49:47 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

nach deutschem Recht zahlt das Jugendamt den Unterhalt,wenn Du nicht dazu in der Lage bist.Eine Klageeinreichung Deiner Ex ist aber Vorraussetzung.Sie muss also klagen.
Du bekommst dann einen Deckel beim Jugendamt und musst das Geld wieder zurück zahlen ,wenn Du wieder dazu in der Lage bist.
Mich hätte noch interessiert,wie alt Du bist ,vielleicht habe ich einen Job für Dich.

2006-11-10 00:11:03 · answer #2 · answered by ukoenen 4 · 3 0

Du lebst getrennt, nehme ich mal an?

Da sehe ich wenig Hoffnung. Alimente (Unterhalt) werden nur bevorschusst, wenn es ein entsprechendes Urteil gibt und das Geld beim Vater aus irgendwelchen Gründen nicht eingetrieben werden kann. Bei Dir würde ein solches Urteil kaum zu einer Zahlungspflicht führen, da Du ja nichts hast.

Der Mutter bleibt also nichts übrig, als zu arbeiten und/oder selbst Sozialhilfe zu verlangen.

Vielleicht wäre es einen Versuch wert, Deine Situation zu verbessern, indem z.B. Versicherungsansprüche nochmals abgeklärt werden.

2006-11-11 20:59:03 · answer #3 · answered by swissnick 7 · 0 0

Du sagst Deine Frau geht arbeiten. Wie wäre es denn, wenn Du sie finanziell nicht unterstützen kannst, wenn Du Dich während der Zeit um Deine Kinder kümmerst. Da gibt es doch auch viel zu tun. Damit könntest Du ihr doch auch helfen, da sie dann nicht auf andere angewiesen wäre.

2006-11-10 01:45:18 · answer #4 · answered by Sylvia M 3 · 0 0

wenn ihr gut miteinander auskommt, kannst du sie solange es nicht anders geht ja unterstützen indem du öfter die kinder nimmst?! normal bekommt sie sonst unterhaltsvorschuss, den du irgrndwann ans amt zurückzahlen musst..

2006-11-10 00:18:11 · answer #5 · answered by little_sugar 3 · 0 0

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