Als versicherungsfremde Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle die Leistungen anzusehen, die nicht in direkter Beziehung zur Beitragszahlung stehen.
Versicherungsfremd ist die Berücksichtigung von Zeiten, für die keine Beiträge gezahlt worden sind, ebenso wie die Gewährung höherer Leistungen, als es aufgrund der gezahlten Beiträge gerechtfertigt wäre.
Nach dieser Definition zählen hierzu insbesondere
Kriegsfolgelasten/Kindererziehungszeiten/Bestandsschutz für Renten in den neuen Bundesländern/Renten für Aussiedler/Ausgleich von NS und SED-Unrecht.,
Niemand wird die Notwendigkeit vorstehender Leistungen bezweifeln wollen. Man darf aber sehr wohl die Frage stellen, wieso unsere Politiker all diese vernünftigen und notwendigen Leistungen nur einem Teil unserer Bevölkerung - nämlich den Beitragszahlern in der Sozialversicherung - aufgebürdet haben.
Warum werden an diesen Kosten nicht auch beispielsweise Beamte, Bundestagsabgeordnert, Rechtsanwälte etc. beteiligt?
2006-11-21
22:35:04
·
1 antworten
·
gefragt von
sozialgewissen
5
in
Recht & Ethik