English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

2006-11-22 02:44:03 · 8 antworten · gefragt von huelya_kocyigit 1 in Politik & Verwaltung Verwaltung

8 antworten

22 €

ein Gewerbe ........Bezeichnung

Personalausweis

DANN .....bearbeiten die das und die BERUFSGENOSSENSCHAFT
IHK
und FINANZAMT wissen Bescheid ....DU bist nun Aktenkundig !!!

Achtung willst du es irgendwann abmelden ...
kostet das wieder 22 €

2006-11-23 10:01:42 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Trotz Gewerbefreiheit ist in Deutschland jede Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit anzeigepflichtig, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Auch die Übernahme eines bereits bestehenden Gewerbebetriebes oder die Eröffnung einer weiteren Filiale muss angemeldet werden. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Tätigkeiten als Freiberufler, die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Fischerei, Bergbau) sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens (z. B. Vermietung, Verpachtung eigener Gebäude oder Grundstücke).

Besondere Zulassungsvoraussetzungen [Bearbeiten]Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich (regionale Unterschiede möglich), z. B.:

Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (Fachkundeprüfung),
Reisegewerbe (Reisegewerbekarte, teilw. gilt die Reisegewerbekarte als Gewerbeanmeldung, beim zuständigen KVR/LRA erfragen),
Betrieb von Spielhallen (Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung),
Zurschaustellung von Personen (Erlaubnis nach § 33a Gewerbeordnung),
Handel mit Waffen, Munition, Sprengstoff und Giften (Fachkundeprüfung),
Handel mit Sittichen und Wirbeltieren (Fachkundeprüfung),
Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften (Gaststättenkonzession) ,
Betrieb von Taxiunternehmen (Fachkundeprüfung und Konzession) ,
Güterkraftverkehrsunternehmen (Fachkundeprüfung),
Makler (Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung und Führungszeugnis)
Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (Fachkundeprüfung) ,
Buchführungshelfer (kaufmännische Ausbildung und dreijährige berufliche Praxis),
Inkassobüro (Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz) ,
Pflegedienste,
Handwerk (Handwerkskarte).
Für diese Gewerbe müssen die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachlichen Kenntnisse und gegebenenfalls bestimmte räumliche Verhältnisse nachgewiesen werden.

2006-11-25 05:08:48 · answer #2 · answered by mauerpost 2 · 1 0

Ein Gewerbe!

2006-11-22 10:45:45 · answer #3 · answered by maikaefer81 2 · 1 0

Wenn Sie mit den Online-Handel erfolgreich sein wollen, müssen Sie eine nachgewiesene Erfolgsbilanz haben, oder Sie müssen eine genaue Methode zu folgen.
Wenn Sie möchten, endlich beginnen, ernst zu verdienen, sollten Sie an dieser Stelle aussehen http://handel.gewinnt.info

2014-11-16 23:20:14 · answer #4 · answered by Willian 1 · 0 0

Schau mal im Internet in der Homepage deiner Stadt oder Gemeinde nach. In vielen Gemeinden ist es bereits möglich, die Gewerbeanmeldung online vorzubereiten, so dass du dort genau sehen kannst, welche Unterlagen du brauchst.
Es gibt bestimmte Gewerbearten, für die man besondere Qualifikationen und Nachweise braucht (zum Beispiel Lebensmittelverarbeitung, Spielhallen, Gaststätten, Bewachung ...).

2006-11-24 08:06:46 · answer #5 · answered by NaturalBornKieler 7 · 0 0

Geld ,Personalausweis und deine Gewerbebezeichnung.

2006-11-22 10:55:47 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Vor allen Dingen solltest Du wissen, als was Du Dein Gewerbe anmelden willst (das wirst Du aber bei der Anmeldung eh gefragt), Personalausweis und 20 € (Gebühr für die Anmeldung)

2006-11-22 10:50:32 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Kommt drauf an welches Gewerbe du ausführen willst.

2006-11-22 10:48:00 · answer #8 · answered by Anonymous · 1 1

fedest.com, questions and answers