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ich möchte bzw muss einen freund von mir verklagen... weil dieser über meinen ebay namen etwas versteigert hat, geld kassiert hat & dieses aber nicht abgeschickt hat. bei der polizei hat er dieses auch zugegeben, also das er schuld hat.

da der ebay name aber meiner ist, bekomm ich trotzdem ärger...nächste woche kommt der gerichtsvollzieher.

was kann ich tun damit er zu ihm geht bzw ich aus der sache raus komme!? gibts überhaupt eine chance?

kann ich ihn verklagen? wenn ja kostet mich das was, da ich ja im recht bin?

bitte helft mir!!!!!!!

2006-11-21 20:46:58 · 9 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Sonstiges - Politik

anzeigen konnte ich ihn nicht. weil wegen dieser straftat ja schon ein verfahren läuft.

und er will mir das geld nicht geben. er ist halt so ein *****...

2006-11-21 21:00:50 · update #1

der "freund" ist übrigens mein ex & wir haben zusammen gewohnt.

2006-11-21 21:30:16 · update #2

9 antworten

Du hättest sofort nach bekannt werden der Sache deinen Freund anzeigen müssen,dann hättest du einen Nachweis das er der Verursacher ist.Jetzt hast Du schlechte Karten.Versuche so schnell wie möglich dir genau Rechtsauskunft bei einem rechtsanwalt zu holen.
Der Gerichtsvollzieher kommt zu dir ,weil dein Name auf dem Papier steht er wird nicht zu deinen Freund gehen............

2006-11-21 20:51:13 · answer #1 · answered by Appelpie 5 · 1 0

Auch wenn er eine Strafe bekommt, wirst du deswegen nicht automatisch Geld bekommen.

Du solltest unbedingt bald einen Rechtsanwalt aufsuchen und durch ihn Mahnbescheid beantragen oder Zivilklage erheben. Wenn dein "Freund" verliert muss er dir auch die Kosten erstatten.

Wenn du weder Geld noch eine Rechtsschutzversicherung für Anwalts- und Gerichtskostenvorschüsse hast, kann der Anwalt für dich Prozesskostenhilfeantrag stellen, dann übernimmt die Staatskasse deine Kosten. Du solltest bei der telefonischen Terminsvereinbarung den Anwalt gleich drauf hinweisen und fragen, welche Belege über deine wirtschaftlichen Verhältnisse du mitbringen sollst.

Wenn dein Einkommen ganz gering ist (z.B. Hartz IV) solltest du vorher bei der Rechtshilfestelle deines örtlichen Amtsgerichts vorsprechen und einen Beratungshilfeschein beantragen und dann dem Anwalt gleich mitbringen.

Verlier keine Zeit. Ein Anwalt deines Vertrauens wird dir helfen, ggf. auch wie du den Gerichtsvollzieher abwehren kannst, wenn wirklich schon ein Vollstreckungstitel gegen dich besteht (oder wurde dir nur damit gedroht?); von wem eigentlich? von ebay oder von dem geprellten Ersteigerer?

gruß von einem der sich auskennt

2006-11-22 05:21:17 · answer #2 · answered by jonas3840 1 · 1 0

Da du der Vertragspartner von ebay bist, wird ebay die Schuld von dir einfordern und das auch zu Recht.

Das Einzige was du machen kannst ist ihn zu verklagen und die Schuld von ihm zurückzufordern.

Vielleicht hat er eine Haftpflichversicherung, die für den Schaden aufkommen kann.
Aber rechtlich gesehen haftest du ebay gegenüber für den Schaden, da du Vertragspartner bist und die Verantwortung trägst über die Kaufabwicklungen.

Du hast auch zu den Nutzungsbedingungen ja gesagt und bist darauf eingegangen, nicht dein Freund.

Du hättest die Ware zu dir nehmen müssen und sie direkt über dich verkaufen müssen.

Aber wie so oft ist man nachher immer klüger.

Schau, dass er die den Schaden ersetzt, damit du da wieder heil rauskommst.

LG

2006-11-22 04:55:48 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

ja anwalt nehmen und denn verklagen auf betrug und so wie es aussieht bist du ja denn im recht und hast grosse chancen so ein prozess zu gewinnen demnach steht dir denn auch arm recht zu müsstes dich mal beim anwalt erkundigen wie das aussieht

2006-11-25 11:18:37 · answer #4 · answered by Nennt Mich Gott 3 · 0 0

1. hast du durch die Aussage von ihm bei der Polizei einen Nachweis, dass er das war und kannst ihn somit vor Gericht ziehen. Für den Schaden musst du erstmal selbst aufkommen, da es dein Name ist und du den Vertrag eingegangen bist mit Ebay. Und wie schon erwähnt wurde, bist erstmal selbst schuld, denn wieso gibst deinen Namen für andere her. Können sich doch selbst einen zulegen.
2. Solltest du Ebay bescheidgeben da sonst ein negativ Eintrag bei dir kommt und auch den Kunden informieren.
3. Hol dir nen Anwalt dazu.
4. du kannst ihn wegen Betrug anzeigen und Missbrauch von deinem Namen.

Und noch ein Tipp: geb niemandem mehr deinen Ebaynamen.

2006-11-22 05:20:22 · answer #5 · answered by kleineVfBmaus 5 · 1 1

sowit ich das sehe musst du dafürbezahlen und das geld dann bei deinem freund einklagen.
viel glück

2006-11-22 04:55:30 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

Ich würde mir nen Anwalt dazu holen.Das Geschäft ist zwar über deinen Namen gelaufen,aber wenn man ihm das nachweisen kann und er auch noch geständig ist,dann muss er auch für den Schaden seiner Straftat aufkommen.Und wenn er von einem Gericht dazu verdonnert wird.

2006-11-22 04:55:25 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

(Alle Angaben ohne Gewähr)
1) Du brauchst einen Rechtsanwalt, dringend!

2) Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, heisst das Du hast vergessen gegen den vorher zugestellten Mahnbescheid Widerspruch einzulegen: Du musst bezahlen und versuchen, Dir das Geld zurück zu holen. Näheres: s. 1)

3) Eine Mitschuld bekommst Du meiner Meinung nach auf jeden Fall, denn woher hatte der Typ das Kennwort für Dein eBay-Konto?

4) Der Gerichtsvollzieher kommt immer zu dem, gegen den der Mahnbescheid lief - also zu Dir. Keine Chance, dass er woanders hingeht. Und wenn er aufkreuzt heisst das, dass alle Einigungsversuche und Zahlungsaufforderungen vorher gescheitert sind. Näheres s. 1)

5) Klar kannst Du ihn verklagen, und ebenso klar kostet es was. Wenn die Sache zu Deinen Gunsten ausgeht, wird der Beklagte am Ende die Kosten ganz oder teilweise übernehmen müssen. Aber bis dahin musst Du in Vorlage treten, in der ersten Instanz solltest Du schon mal 200-500€ einkalkulieren. Wenn Du schon weisst, dass er nicht bezahlt, solltest Du beim Anwalt auf sofortige Einreichung einer Klage gehen. Die sonst übliche Schreiberei vorneweg kostet dann nur Zeit und Geld. Näheres erklärt Dir (Du ahnst es) 1).

2006-11-22 05:21:31 · answer #8 · answered by Kai F 5 · 0 1

Da hast Du Pech. Das zahlst Du zunächst mal ALLES selber. Dann kannst Du es bei Deinem Spezi einfordern, Gerichtlich. Das bist Du aber auch selber schuld. Genauso naiv wäre, wenn Du die Geheimzahl Deiner Geldkarte jemand sagen würdest.

2006-11-22 05:12:06 · answer #9 · answered by Dandy 4 · 0 1

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