Ich hatte bis vor kurzen Erziehungsurlaub und arbeite nun seit dem 1. März wieder als Pflegerin. Da ich unter Panikattacken und Angstörungen leide, kann ich, obwohl ich es jetzt versuche, meinen Beruf nicht mehr ausüben. Ich hatte Vollzeit, bin aber nach dem Erziehungsurlaub auf Teilzeit runtergegangen, damit die Belastung nicht so groß ist. Nun, da es leider in der Pflege so üblich ist, muß ich etliche überstunden machen(Da hätte ich auch Vollzeit bleiben können)
ich habe vor zu kündigen, da ich meine Arbeit nicht aushalte, das Pflegen, konfrontation mit sterbenden und verwirrten Patienten... und Panikattacken kann ich mir auf der Arbeit nicht leisten.
Bekomme ich überhaupt Alg1,wg. vorherigen Erziehungsurlaub,da ich ja erst wieder seit knapp einem Monat arbeite. Und wenn ja, wie sieht es mit einer Sperrfrist bei eigenkündigung aus? wonach wird das ALG1 berechnet? Nach meinem Teilzeitgehalt? Wenn ich eine sperre bekomme, kann ich dann Alg2 beantragen? Wg. laufenden Kosten, 2 Kinder
2007-03-15
00:39:32
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gefragt von
dackelchen
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