Täglich gehe ich mit meinem Hund in den Wald, er hat keine Leinenpflicht und hört auch sehr gut auf Befehle. Leider "brettern" immer mehr Mountainbiker durch die Wege im Wald, (mit Kieseln aufgefüllt und breit, aber nicht geteert). Die Wege gelten als "gleichberechtigte Fuß- und Radwege". Mein Hund schnuppert mal links und mal rechts im Gras. Wenn ich Radfahrer, Jogger u Leute mit kleinen Kindern sehe, hole ich immer rechtzeitig meinen Hund zu mir und bei Fuß. Allerdings rasen diese Biker oft mit so hoher Geschwindigkeit daher, dass mir oft dazu keine Zeit bleibt. Obwohl die Biker meinen Hund und mich sehen, nehmen sie nie die Geschwindigkeit weg. Wer ist schuld, falls mein Hund mal dem Biker vor das Rad läuft? Biker werden natürlich jetzt sagen: "die Töle gehört angeleint" Hundebesitzer wohl: "was ist mit Rücksicht? Wenn ein kleines Kind rumläuft, muß der Radfahrer auch Rücksicht nehmen u kann nicht verlangen, dass es angeleint wird" Was meint Ihr dazu? Wer kennt da ein Gesetz?
2006-08-24
19:21:00
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gefragt von
heidi
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