Mein Cousin schreibt gerade seine juristische Magisterarbeit zu dem Thema "Gute Sitten".
Ein Untertitel ist, ob man in öffentlichen Toiletten Sex haben darf, OHNE die Möglichkeit, dass jemand 3. zu schaut.
Sollte das eher strafbar sein, oder lieber mit Hausverbot geahndet werden, wenn bewusst kontrolliert wird, zur Vermeidung öffentlichen Anstosses?
Also z.B. in Gaststätten, Schwimmbädern, Kinos oder Discos? Oder ist das kein Verstoß gegen die guten Sitten?
Wie sieht die Rechtslage aus?
2006-12-09
07:39:46
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gefragt von
tigerle310
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in
Recht & Ethik