Mein Cousin schreibt gerade seine juristische Magisterarbeit zu dem Thema "Gute Sitten".
Ein Untertitel ist, ob man in öffentlichen Toiletten Sex haben darf, OHNE die Möglichkeit, dass jemand 3. zu schaut.
Sollte das eher strafbar sein, oder lieber mit Hausverbot geahndet werden, wenn bewusst kontrolliert wird, zur Vermeidung öffentlichen Anstosses?
Also z.B. in Gaststätten, Schwimmbädern, Kinos oder Discos? Oder ist das kein Verstoß gegen die guten Sitten?
Wie sieht die Rechtslage aus?
2006-12-09
07:39:46
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10 antworten
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gefragt von
tigerle310
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in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
"wider"
Es ist strafbar und wird auch hoffentlich so bleiben. Ich möchte so einige Menschen lieber nicht sehen und schon gar nicht hören. Öffentlich ist öffentlich und nicht "ohne Möglichkeit", weil dann ist es ja nicht mehr öffentlich, sondern geschlossen.
2006-12-09 07:43:19
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answer #1
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answered by Anonymous
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Sollte erlaubt sein. Sex auf Klo ist ja nicht gerade der Hammer. Nur was für Ekelbatzen.
2006-12-09 17:29:25
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answer #2
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answered by ? 1
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@Alwin: Im StGB gibt es unter Paragraph 183a nach wie vor den Eintrag "Erregung öffentlichen Ärgernisses". So ein Unsinn, von wegen abgeschafft. Abgeschafft wurde lediglich sowas wie Mundraub oder Grober Unfug.
2006-12-09 16:37:24
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answer #3
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answered by Bense 5
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Ich wußte gar nicht, daß ein Verstoß gegen die guten Sitten strafbar sein kann. Dachte wäre vielleicht Öffentliches Ärgernis oder so, für wen auch immer ;-)
Was man heute so auf der Uni lernt also NÄÄÄÄÄ !!!
2006-12-09 16:07:50
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answer #4
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answered by chatti 4
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"Erregung öffentlichen Ärgernisses" gibt's nicht mehr als Tatbestand, und "Landfriedensbruch" (was eine Alternative sein könnte) wäre wohl zu heftig. Wenn sich jemand beschwert, gibt's wohl einen Rausschmiss und evtl. Hausverbot (das muss nicht auf Lebenszeit gelten, das kann befristet werden!), und das war's.
Es ist eher WIDER DIE guten Sitten, gegen die deutsche Grammatik zu verstoßen, als gegen die prüde Weltanschauung anderer. Meine Güte, es wird ja niemand gezwungen, zuzuschauen.
2006-12-09 16:02:58
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answer #5
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answered by Lucius T Fowler 7
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Es sollte gar nicht geahndet werden solange kein 3. belästigt wird. Zum Belästigen gehört neben zu schauen auch das zu hören. Wenn es niemanden stört, warum dann eine Strafe, egal welcher Art.
LG
Andrea
2006-12-09 15:51:15
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answer #6
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answered by venscha1 4
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warum soll das strafbar sein, wenn man es nicht darauf anlegt, sich erwischen zu lassen. Ich stelle es mir ungeheuer reizvoll vor, an Orten, an denen man theoretisch erwischt werden kann, 6 zu haben. Und wenn man nicht erwischt wird, who cares?
2006-12-13 08:06:54
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answer #7
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answered by augustle 4
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also ich meine es hat überhaupt nichts mit Sitten zu tun den das hat mit Charakter und Mentalität wie das ganze Leben weise von Menschen ihren verhalten ,mit ihren Überlegungen so was machen so was finde ich zum kotzen und wurde mich sogar freuen diejenigen mit hohe Geldstrafe zu bestrafen
2006-12-13 04:51:33
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answer #8
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answered by mond 3
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Alwin E hat das so schön gesagt, dem kann ich leider nix mehr hinzufügen...
2006-12-09 16:08:42
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answer #9
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answered by silver 4
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Da hier wohl kaum Juristen vertreten sein dürften, wird Dir auch keiner eine rechtlich korrekte Auskunft geben können.
Vom Bauchgefühl her würde ich es nicht unbedingt unter Strafe stellen - aber da es so etwas wie eine Hausordnung gibt, kann jeder Eigentümer ein Hausverbot verhängen, wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses".
ohne Gewähr
2006-12-09 15:45:24
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answer #10
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answered by Anonymous
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