Hallo,
ich bin "alleinerziehend schwanger"-und werde mit der Geburt des Kindes automatisch das alleinige Sorgerecht bekommen.
Da sich der Kindsvater auch bisher nicht gekümmrt hat kann ich leider davon ausgehen,dass er sich auch danach nicht kümmern wird und dass es ein ewiger Kampf würde,wenn er ebenfalls das Sorgerecht bekäme-ein Kampf meinerseits ihn dazu zu bekommen sich zu kümmern.
Ansonsten hätte ich nichts gegen das gemeinsame Sorgerecht,aber ich weiß,ich würde niemals auch nur eine Unterschrift von ihm bekommen-nicht aus Gemeinheit, sondern aus Bequemlichkeit seinerseits,er hält sich sehr distanziert und hat sogar schon von Adoption gesprochen
Jedenfalls kommt ein gemeinsames Sorgerecht leider nicht in Frage.Ich wäre aber glücklich darüber,wenn er sich wider erwarten nach der Geburt um Kontakt zum Kind bemühen würde,soll heißen,sein Umgangsrecht wahrnehmen.
Also meine Frage ist jetzt-wenn ich das alleinige Sorgerecht habe,welche Rechte außer dem Umgangsrecht hat er?
2007-07-27
00:34:52
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Ehe & Scheidung