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Hallo,

ich bin "alleinerziehend schwanger"-und werde mit der Geburt des Kindes automatisch das alleinige Sorgerecht bekommen.

Da sich der Kindsvater auch bisher nicht gekümmrt hat kann ich leider davon ausgehen,dass er sich auch danach nicht kümmern wird und dass es ein ewiger Kampf würde,wenn er ebenfalls das Sorgerecht bekäme-ein Kampf meinerseits ihn dazu zu bekommen sich zu kümmern.

Ansonsten hätte ich nichts gegen das gemeinsame Sorgerecht,aber ich weiß,ich würde niemals auch nur eine Unterschrift von ihm bekommen-nicht aus Gemeinheit, sondern aus Bequemlichkeit seinerseits,er hält sich sehr distanziert und hat sogar schon von Adoption gesprochen

Jedenfalls kommt ein gemeinsames Sorgerecht leider nicht in Frage.Ich wäre aber glücklich darüber,wenn er sich wider erwarten nach der Geburt um Kontakt zum Kind bemühen würde,soll heißen,sein Umgangsrecht wahrnehmen.

Also meine Frage ist jetzt-wenn ich das alleinige Sorgerecht habe,welche Rechte außer dem Umgangsrecht hat er?

2007-07-27 00:34:52 · 6 antworten · gefragt von ? 6 in Freunde & Familie Ehe & Scheidung

6 antworten

Vor allen dingen hat er die Pflicht Unterhalt zu zahlen !!
Und danach kann man mal nach seinen Rechten schauen.

2007-07-27 00:39:08 · answer #1 · answered by System 2 · 1 0

ich habe auch das alleinige sorgerecht für meine tochter.

ausser das recht das kind zu sehen hat er dann keine rechte.
er bekommt keine auskünfte im kiga oder in der schule.

aber das sie dann gar keine unterschriften von ihm brauchen stimmt nicht ganz. z.b. beim kindergeld musste ich schon den nachweis des arbeitgebers meines ex bringen da er die vaterschaft anerkannt hat und dann der nachweis geliefert werden muss das er in deutschland arbeitet und sie anrecht auf das kindergeld haben. wir wohnen im grenzgebiet und mein jetziger mann mit dem ich noch zwei weiter kinder habe arbeitet in lux.

da würde ich mich vielleicht schon mal im vorfeld bei den ämtern informieren wie das läuft.

ansonsten konnte ich bisher alles alleine regeln.

er muss zahlen und darf die kleine sehen.

lg

steffi

2007-07-27 14:52:24 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Wenn Du eine detaillierte und vor allem korrekter Antwort möchtest, müsstest Du Dich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden (kostet dann natürlich, da er keine kostenfreien Antworten geben darf) oder Du wendest Dich an das Jugendamt, was Du wohl ohnehin tun musst, da Deinem (und seinem Kind) ja Unterhalt vom Vater zu steht.

Aus einer rein subjektiven Meinung würde ich sagen, dass seine Rechte gleich null sind, was Erziehung, Aufenthaltsbestimmungrecht (wenn Du z. B. ins Ausland ziehen wolltest, kann er es nicht erhindern), Bildung (Schule), etc. anbetrifft.

2007-07-27 07:43:32 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Wichtig ist erstmal, dass er überhaupt die Vaterschaft offiziell anerkennt. Dann hat das Kind Anspruch auf Unterhalt, und der Vater bekommt ein Umgangsrecht.

Ansonsten hat der Vater null Rechte - er kann weder den Wohnort des Kindes bestimmen noch sonst irgend etwas, das mit der Entwicklung des Kindes zu tun hat. Du kannst also ohne jede Zustimmung nach Irland umziehen, und der Vater kann rein gar nichts dagegen tun.

2007-07-28 02:59:16 · answer #4 · answered by swissnick 7 · 0 0

Er bekommt nur das Umgangsrecht, und auch das kann er verlieren, wenn er eine Gefahr für sein Kind ist.
Allerdings kannst du ihm auch beliebig viele Rechte einräumen, und sie genauso wieder entziehen, wie du es für richtig hältst. Sollte er irgendwann auf den Trichter kommen, er möchte sein Kind z. B. vom Kindergarten abholen oder mit in den Urlaub nehmen, ist das möglich - aber nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung. Als Erziehungsberechtigter unterschreiben, für Schulnoten oder Verträge, darf er aber nicht.

2007-07-27 17:38:40 · answer #5 · answered by katzenmami69 7 · 0 0

Du hast das schon gut beschrieben und eigentlich selbst beantwortet,er darf seine Tochter sehen aber mehr ist nicht,er bekommt keine Auskünfte und und und!!!

2007-07-27 07:40:27 · answer #6 · answered by zicke987 4 · 0 0

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