Hallo,habe eine wichtige Frage:
Ich habe vor etwas über einem Jahr einen Staffelmietvetrag unterschrieben. Der läuft für 36 Monate. Nun will ich da wieder raus. Geht so aber nicht, wie ich herausgefunden habe.
Nun habe ich eine Zusatzvereinbahrung mit unterschrieben:
"Wenn das Mietverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit beendet wird, so ist zwischen Mieter nud Vermieter vereinbart, dass bei Beendigung zwischen dem zweiten und dritten Jahr eine Nettokaltmiete, bei Beendigung zwischen dem zweiten und ersten Jahr zwei Nettokaltmieten und bei Beendigung vor Ablauf des ersten Jahres drei Nettokaltmieten an den Vermieter gezahlt werden".
Im Hauptteil des Vetrages steht "Beide Parteien verzichten bis zum 36. Monat auf eine ordentliche Kündigung".
Frage:
Bedeutet das, dass ich doch vorzeitig aus dem Vetrag komme und halt dann "NUR" die zwei Kaltmieten uzsätzlich zu zahlen habe?
Viele Grüße
rosti
2007-03-22
08:36:14
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gefragt von
rostiger nagel
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Miete & Wohneigentum