Eine deutsche Richterin steht in der Kritik.
Sie berief sich in ihrer Urteilsbegründung auf Verse aus dem Koran, anstatt auf das deutsche Grundgesetz.
Demnach wären nämlich Schläge in der Ehe durchaus zulässig, wenn nicht gar erwünscht.
Politiker aller Parteien bezeichneten die Äusserungen der Richterin als unerträglich, da der Koran in Deutschland nicht gelte.
Müssen besagte Politiker nun um ihren guten Ruf fürchten?
Könnte man sie nicht sogar als fremdenfeindlich bezeichnen?
Nasenbaerchen
2007-03-22
08:18:26
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gefragt von
Anonymous
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