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Hallo,habe eine wichtige Frage:
Ich habe vor etwas über einem Jahr einen Staffelmietvetrag unterschrieben. Der läuft für 36 Monate. Nun will ich da wieder raus. Geht so aber nicht, wie ich herausgefunden habe.
Nun habe ich eine Zusatzvereinbahrung mit unterschrieben:
"Wenn das Mietverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit beendet wird, so ist zwischen Mieter nud Vermieter vereinbart, dass bei Beendigung zwischen dem zweiten und dritten Jahr eine Nettokaltmiete, bei Beendigung zwischen dem zweiten und ersten Jahr zwei Nettokaltmieten und bei Beendigung vor Ablauf des ersten Jahres drei Nettokaltmieten an den Vermieter gezahlt werden".
Im Hauptteil des Vetrages steht "Beide Parteien verzichten bis zum 36. Monat auf eine ordentliche Kündigung".

Frage:
Bedeutet das, dass ich doch vorzeitig aus dem Vetrag komme und halt dann "NUR" die zwei Kaltmieten uzsätzlich zu zahlen habe?


Viele Grüße

rosti

2007-03-22 08:36:14 · 3 antworten · gefragt von rostiger nagel 1 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

3 antworten

würde ich auch so interpretieren: 1, 2, 3 Nettokaltmieten als "Schadensersatz"

Zeitmietvertrag mit Staffelmiete:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka1-5.htm

2007-03-22 08:50:16 · answer #1 · answered by RL 7 · 1 0

Der Hauptteil geht vor - gibt es denn einen Grund für eine ausserordentliche Kündigung?

Beispiel: Nachwuchs (Wohnung wird zu klein), neue Arbeitsstelle weit weg usw.

Bloss "weil Du nicht mehr da mieten magst" ist m.E. kein Grund für eine ausserordentliche Kündigung.

Erst mit einem solchen Grund ist eine Beendigung möglich, unter Inkaufnahme der erwähnten "Strafzahlung".

Allerdings steht es Dir frei, mit dem Vermieter eine beliebige andere Verhandlungslösung zu finden - da musst Du aber mit ihm sprechen...

2007-03-22 08:52:36 · answer #2 · answered by swissnick 7 · 0 0

da werden richtige Flohmarkt Verträge geschlossen bei euch,
da muss man aufpassen wann man sich strafbar macht, das gilt für euch beide.

Fakt ist das du ein Mietvertrag für 36 Monaten geschlossen hast
somit erstmal nicht kündbar, in euren Vertrag steht welche außerordentlichem Bedingungen erfüllt werden müssen um vorzeitig zu kündigen, Dabei gilt in Deutschland immer noch das BGB und nicht eure Fantasie absprachen!!!

Eure neben abkommen mit mehre mieten die ihr euch gegenseitig zu schieben wollt sind natürlich reif für eine Anzeige

dafür gibt es ganz klare BGB urteile wie damit umgegangen wird

zb Schadensersatz usw

natürlich ist es nicht richtig 2 Monatsmieten zu zahlen

an deiner Stelle würde ich mal zum Anwalt gehen

2007-03-22 08:48:37 · answer #3 · answered by Alex_bekommt_immer 4 · 0 0

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