Licht und Lärm können sehr unangenehm sein, man denke an einen Blitz am Fotoapparat oder an den Nachbarn, der gern sonntags um halb 6 Techno hört.
Aber: Ist es denn verboten, andere damit zu belästigen?
Fallbeispiel 1: Ich beschließe, mit meinem Stroboskop meine sadistische Ader auszuleben und auf der Straße harmlose Passanten anzublitzen.
Oder (2): Um den Anhängern einer leider nicht eindeutig verfassungfeindlichen Partei die Teilnahme an einer Demonstration zu verleiden, belästige ich sie mit unangenehm schrillen Geräuschen.
Oder (3): Um einen Castor-Transport anzuhalten, spiele ich die "braune Note" von 22,725 Hz, die laut einer "Urban Legend" Durchfall auslösen soll, in ausreichender Lautstärke in Richtung der Fahrer ab.
Mach ich mich in einem oder mehreren der Fälle strafbar?
Antworten bitte mit §.
Rumgerate, Tips, Meinungen sind nicht erwünscht und kriegen "Daumen runter".
Gute Witze sind wie immer erwünscht.
2006-11-14
05:56:02
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gefragt von
thecookieprince
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in
Recht & Ethik