Es geht um Sure 4, Vers 34, der verwendet wurde, einer marokkanisch-stämmigen Frau die Scheidung zu verweigern, da ihr ehemals marokkanisch-stämmiger Mann es ja in seinem Kulturkreis gewöhnt sei, Frauen bei Fehlverhalten zu züchhtigen. Im Osmanischen Reich war es ja früher mal so, daß jede Religionsgemeinschaft nach ihrem eigenen Rechtskodex richten durfte. Aber was wäre dann mit den Mischehen? Nun ja, das Osmanische Reich existiert nicht mehr. Was meint ihr, wie wir mit solchen unterschiedlichen Rechtsauffassungen bei Straftaten vor Gericht umgehen sollten?
2007-03-26
22:55:06
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gefragt von
Anonymous
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