Der 1993 in Kraft getretene Vertrag von Maastricht sieht vor, dass jeder europäische Staat, der die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Grund- und Menschenrechte und die Prinzipien des Rechtsstaates wahrt, um Aufnahme in die Union anfragen können. Die Europäische Union ist von 6 Mitgliedern in den 50er Jahren auf 27 im Jahre 2007 angewachsen. Derzeit sind Kroatien, die Türkei und Mazedonien Beitrittskandidaten. Es ist möglich, dass die Union eines Tages auch die Länder des westlichen Balkans, die Ukraine und Georgien umfasst.
2007-09-06
21:09:26
·
55 antworten
·
gefragt von
Anonymous
in
Sonstiges - Politik