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Typisches Beispiel: Chef sagt um Kollegen: "Komm, wir gehen nach Feierabend noch was futtern. Kann ich dann als Geschäftsessen von der Steuer absetzen!"

Von welcher Steuer? Wieviel kann der Chef da absetzen? Wann macht sie das bemerkbar? Zahlen muss er ja erstmal voll. Kriegt er dann etwas mehr beim LS-Jahresausgleich wieder, oder sie....?

2007-08-14 06:29:59 · 10 antworten · gefragt von Schweulenkinger 1 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

10 antworten

"Absetzen" heisst, beim steuerbaren Gewinn abziehen zu können. Wenn also ein Freiberufler eine geschäftliche Ausgabe von EUR 100 tätigt, kann er diese EUR 100 von der Steuer absetzen. Damit wird seine Steuerrechnung je nach Progressionsstufe um EUR 15 bis EUR 45 geringer.

Natürlich bekommt man nie mehr Steuern heraus, als die Ausgabe gekostet hat. Aber natürlich fällt das Ausgeben leichter, wenn dafür die Steuerrechnung tiefer wird.

PS: Geschäftsessen können natürlich nicht unbeschränkt und willkürlich abgesetzt werden, das ist halt so ein Graubereich. Das Essen mit einem Kollegen kann durchaus der Besprechung von geschäftlichen Möglichkeiten dienen, das Essen mit der Ehefrau am Sonntagmittag wohl eher nicht...

2007-08-14 06:42:40 · answer #1 · answered by swissnick 7 · 2 0

Alle vergessen das bei der steuerlichen Abziehbarkeit von Geschäftsessen, mittlerweise strengere Vorschriften (Nachweisbarkeit) gelten, wie in vorangegangenen Jahren.
Des weiteren sind Geschäftessen nur zu 70% absetzbar, 30% ist Selbstverbrauch, also gar nicht absetzbar.

Das gleiche gilt natürlich auch für die bezahlte Vorsteuer.

2007-08-15 10:58:35 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Hallo!

Schönes Thema! :-)

Also folgendes:

Das deutsche Steuersystem funktioniert so:
Man verdient einen gewissen Betrag im Jahr.
Davon gehen, neben Sozialversicherungsbeiträgen, auch die Steuern ab.
Du bezahlst jeden Monat eine Art "Abschlag", also eine Vorauszahlung auf die tatsächlich zu bezahlende Steuer.

Wieviel du bezahlen musst, ist in der sog. Einkommenssteuertabelle geregelt.
Diese gibt an, wieviel Euro Steuern, SoLi und Kirchensteuer du bei deinem Einkommen bezahlen musst.

Jetzt ist es so, dass der Staat dir einige Ausgaben anerkennt und du diese absetzen kannst.

Das bedeutet nicht mehr, als dass du dein Einkommen durch diese Ausgaben verringern kannst und damit in dieser Tabelle in eine andere Spalte rutschst und dadurch weniger Steuern bezahlen musst.

Je nach Situation (Single, Selbstständig, etc.) gibt es für dich unterschiedliche Arten von Kosten, die du absetzen kannst, also dein zuversteuerndes Einkommen mindern.
Bei einem Arbeitnehmer ist häufig von Werbungskosten und Sonderausgaben die Rede. Das sind z.B. bestimmte Versicherungsbeiträge oder Fahrtkosten auf dem Weg zur Arbeit.

Diese werden dir in unterschiedlicher Höhe oder bis zu einem gewissen Satz "vom Einkommen abgezogen".

Das ist das "Geheimnis".

Grüße
Ralph

2007-08-14 15:47:56 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Der "Chef" kann grundsätzlich diese Ausgaben gar nicht absetzen (es sei denn, es handelt sich bei ihm um einen Einzelunternehmer). Grundsätzlich sind derartige Ausgaben aber für die Gesellschaft des Chefs selbst als betrieblicher Aufwand zunächst immer voll ansetzbar und damit auch gewinnmindernd (=steuerverringernd). § 4 Abs. 5 S.1 Nr. 2 EStG macht allerdings die Einschränkung, dass die Ausgaben von Geschäftsessen dann nicht abgezogen werden dürfen, wenn sie 70 Prozent der nach "allgemeiner Verkehrsauffassung angemessenen" Ausgaben übersteigen. Diese Ausgaben müssen dann bei der späteren Ermittlung der Steuer wieder hinzugerechnet werden.

Allerdings ist es essentiell, einen "guten Grund" für das Geschäftsessen parat und auch in den Akten zu haben, für den Fall, dass Jahre später eine Betriebsprüfung der Behörde stattfinden könnte!

Außerdem muss berücksichtigt werden, dass pro Kalendermonat und pro Mitarbeiter die Ausgaben für derartige "Geschäftsessen" nicht 44 Euro übersteigen (§ 8 Abs. 2 S. 9 EStG) . Ansonsten wird der gesamte Betrag als geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer angesehen. Die Arbeitseinkünfte des Arbeitnehmers würden dann um den entsprechenden Betrag steigen, mit der Folge, dass vom Arbeitgeber hierauf dann auch Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind! Außerdem ist zu berücksichtigen, dass unter die 44 Euro-Grenze sämtliche nicht in Geld bestehende Sachbezüge fallen (also wenn zum Beispiel neben dem Geschäftsessen vom Chef noch andere Dinge gratis gegeben werden)....

2007-08-18 13:14:47 · answer #4 · answered by hollunder 5 · 0 0

Solche Beträge mindern das Einkommen, das letztendlich zu versteuern ist. Da die Steuer vorher pauschal abgeführt wurde, kann es so zu Rückzahlungen kommen.

2007-08-16 09:21:22 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Von der Steuer absetzen bedeutet, durch bestimmte Kosten, die mit der Arbeit in Zusammenhang stehen müssen und durch Versicherungen oder sog. aussergewöhnliche Belastungen und durch Spenden, Deine zu versteuerndes Einkommen so gering ausfallen zu lassen, wie eben möglich, denn dadurch wird die Steuerlast am Jahresende geringer.

Nehmen wir das Beispiel des Chefes:

Seines Zeichens Unternehmer lädt er seinen Angestellten aus natürlich "rein beruflichen Interessen" zum Essen ein.
Ein Arbeitsgespräch beim Essen.

Diese Kosten kann er in seiner Buchhaltung ansetzen, dass heisst, sie mindern seinen Gewinn und die enthaltene Umsatzsteuer mindert seine monatliche Umsatzsteuerschuld.

Je geringer am Jahresende der Gewinn, desto geringer ist die Einkommensteuerschuld.

Bei Unternehmern wird die Steuer ein wenig anders abgeführt, als bei einem Arbeitnehmer.

Der Arbeitnehmer hat ja den Lohnsteuerabzug und kann sich was am Ende des Jahres über die Einkommensteuererklärung zurückholen.

Der Unternehmer zahlt entweder Einkommensteuervorauszahlungen, bzw Körperschaftsteuervorauszahlungen, wenn es sich um eine GmbH handelt, und holt sich das zuviel gezahlte Geld ebenfalls am Ende des Jahres über die Erklärung wieder.

Die Umsatzsteuer mindert sich aber monatlich. Da wird dann aber am ende des Jahres ebenfalls eine erklärung gemacht und ggf nachgezahlt oder erstattet.

@Mark S., nein nicht vergessen, nur weggelassen, weil es für das Verständnis des Ausdrucks nciht wichtig ist. Das geht schon zu tief ins Steuerrecht!!

2007-08-15 05:39:29 · answer #6 · answered by Sandra A 5 · 0 0

Darum gehts ja, er muss eben nicht mehr so viel zahlen. Also weniger als er eigentlich sollte.
Bsp. Eine Firma macht 100 € Gewinn. 50 € zahlt sie der Steuer. Im nächsten ja macht sie wieder 100€ Gewinn, kauft aber für 50 € was, weil sie weiss viel sie ungefähr Gewinn macht. Also muss die am Ende des Jahres 0 € zahlen.
Da man aber nie genau weiss wieviel Gewinn man macht, muss man i d R immer Steuern zahlen.

2007-08-14 13:40:55 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Größere Geräte wie ein Pc, Möbel etc... werden über Jahre "abgeschrieben" und man bekommt wie schon gesagt weniger Steuerbelastungen und spart letztendlich Geld !

Grüße

2007-08-14 13:39:02 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Es bedeutet Sonderaufwendungen die aus einer beruflichen Tätigkeit entstehen beim Finanzamt anzugeben. Zb: Lange Anfahrt als Berufspendler, o. Schreibmaterial o. ähnliches. Diese Belastungen werden vor sder Steuerberechnung vom Gesamtverdienst abgezogen und nicht durch Steuern belastet . Gruß Donald

2007-08-14 16:09:12 · answer #9 · answered by Donald 3 · 0 1

Also, man muss ja eine Einkommenssteuer zahlen, und wenn man so und so viel Geld verdient, kann man manche "Kosten" von dem Staat zurückerstattet bekommen.
Ein Essen würde man dann als Firmenessen bezeichnen, beim bezahlen nach einer Quittung fragen und diese dann an das Finanzamt geben, die würden den Betrag dann also von dem Einkommen, dür welches du Steuern bezahlen musst abziehen und somit weniger Steuern verlangen.
So verdient man nicht weniger, spart aber Steuern.

2007-08-14 13:37:23 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 1

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