Alle Verstöße gegen den Mietvertrag oder die Hausordnung. Da Abmahnungen oft bei Gericht bei fristlosen Kündigungen verlangt wird, sollte man unberechtigten Abmahnungen widersprechen.
2007-03-19 02:40:37
·
answer #1
·
answered by Sprendlinger 7
·
0⤊
0⤋
Hausordnung
Verdreckung / Schäden in der Wohnung
fehlendes Lüften / unangenehme Gerüche
Nachbarschaftsstreit
unerlaubte Umbauarbeiten (z.B. Fliesenboden entfernen ...)
usw.
2007-03-18 21:53:13
·
answer #2
·
answered by schnubbl 4
·
0⤊
0⤋
..mm...Abmahnungen/ Kündigungen können auch dazu kommen, wenn bauliche Maßnahmen ( Badewanne neu oder neue Wände ziehen), ohne Einverständnis des Vermieters, in den Wohnräumen vorgenommen werden. Oder Beschwerden anderer( falls welche mit in dem Haus wohnen) Mieter kommen.
2007-03-18 21:47:14
·
answer #3
·
answered by Schnullerbacke79 3
·
0⤊
0⤋
Schuhe vor der Wohnungstüre,
penetrate Geruchsbelästigung mit ?,da der Mieterverein mitgeteilt hat,das vorallem Kochgerüche zu gestatten seien, da vorallem ausländische Familien mit bes.exotischen und geruchsstarken Gewürzen kochen.
Wenn das Katzenklo,anfängt zu stinken,ist der Vermieter natürlich im Recht dies zu bemängeln.
Wenn der Mieter sich nicht an die Hausordnung hält,die im Mietvertrag enthalten ist,und alle bis jetzt angegebenen erwähnten Punkte sind dort alle aufgegliedert.
Einfach mal reinschauen zwischendurch!!
2007-03-18 21:45:17
·
answer #4
·
answered by D@ggi 5
·
0⤊
0⤋
Lästige Gerüche aus der Wohnung ,wenn der Hausflur nicht saubergehalten wird .
2007-03-18 21:29:38
·
answer #5
·
answered by Polly 7
·
0⤊
0⤋
Pünktliche Mietzahlung wird der Vermieter wohl kaum abmahnen !
Ansonsten beim Mieterverein nachfragen.
2007-03-18 21:45:43
·
answer #6
·
answered by flirt3870 5
·
0⤊
1⤋