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Es wurde heute bei uns im Haus in allen Kellern, aller Mieter eingebrochen und Sachen gestohlen.
Ist das nicht Sache des Vermieters, daß er das versichert hat?
Wer kennt sich da aus?

2007-01-18 09:12:17 · 8 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

8 antworten

Wenn der Kellerraum zum vermieteten Objekt gehört und wenn die Mieter einen Schlüssel zum Keller haben, dann haftet der Vermieter nicht. Jeder Mieter ist verpflichtet, die Tür zum (Haus-)Keller und dann die Tür zum eigenen Kellerraum verschlossen zu halten. Wenn jedoch der Keller frei zugänglich ist für jedermann, etwa weil es keine allgemeine Kellertür gibt, müsste der Vermieter bzw. dessen Versicherung für den Schaden aufkommen. Und sollte der Mieter ebenfalls seinen eigenen Kellerraum nicht verschlossen gehalen haben, ist auch er dran.

2007-01-18 09:24:21 · answer #1 · answered by midumsarang 3 · 1 0

Deine Hausratversicherung !

2007-01-18 17:17:43 · answer #2 · answered by dachhase2000 4 · 1 0

die keller sind bei euch mit versichert, so sollte es wenigstens sein.

der eingang zum keller ist über den vermieter versichert.

also ich würde mich schleunigst mit meinen versicherungsmenschen unterhalten was man da machen kann.

2007-01-18 17:17:33 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Der Inhalt des Kellers ist in der Hausratsversicherung jedes
Mieters versichert. Hat der Mieter keine, ist es sein Pech.

2007-01-18 18:31:31 · answer #4 · answered by Berni 7 · 0 0

Was bei Dir im Keller steht, ist Teil des Hausrats und über die Hausratversicherung mitversichert, falls der Keller verschlossen ist. Dafür ist natürlich nicht der Vermieter zuständig, sondern der Eigentümer der Dinge, die im Keller rumstehen... also der Mieter!

2007-01-18 17:36:04 · answer #5 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Der Keller ist ein Raum der strafrechtlich zum Wohnraum dazugehört. Bei entsprechenden Versicherungsschutz zahlt bei Einbruchschäden die Hausratversicherung.

2007-01-18 17:22:31 · answer #6 · answered by Schwester S 4 · 0 0

der kellerraum gehört zur mietsache, ist somit in deinem besitz. und daher bist auch du dafür verantwortlich.

2007-01-18 17:17:51 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Nein, es geht ja um dein Eigentum und es ist ausschließlich dein Problem, wenn dieses nicht versichert ist!

2007-01-18 17:16:50 · answer #8 · answered by Laredo 6 · 0 0

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