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Hallo,
ich bekam nur ein Wohnungsschlüssel, habe kein Ersatz.
Ich kam in meine Wohnung und habe bemerkt, dass alle Fenster die gekippt waren, zu waren.
Hab bei Vermieterin angerufen, die hat mir bestätigt, dass ihr Lover ohne mich zu fragen in die Wohnung ging um meine Fenster zu schliessen, weil ja jemand einbrechen kann. BITTE!!!Da die Wohnung ein Scheiss-SChloss hat, habe ich schon vor dem Vorfall angekündigt ein neues Schloss einbauen zulassen. Sie wollen aber unbedingt einen Schlüssel.
Was soll ich jetzt tun, welche Rechte habe ich. Muss ich ihnen einen Schlüssel geben???
Bin am überlegen ein schloss zu kaufen wo nur ich berechtigt bin die Schlüssel nachmachen zulassen, was kostet das?

2006-10-08 22:53:06 · 22 antworten · gefragt von trinchenk 1 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

22 antworten

sie dürfen nicht ohne deine einwilligung in deine wohnung

2006-10-08 22:55:19 · answer #1 · answered by chrissy 7 · 3 1

Deine Vermieter haben nicht das Recht, deine Wohnung zu betreten, wenn du selbst nicht da ist!
Ganz schön unverschämt!!!

Bau dir ruhig ein neues Schloß ein! Sie dürfen es dir nicht verbieten, und du bist auch nicht verpflichtet bei deinem Vermieter einen Zweitschlüssel abzugeben.
Mach es einfach - dann merkst du auch gleich, ob sie es noch mal versuchen, falls sie dich darauf ansprechen!

PS: Sicherheitsschlößer sind sehr teuer!!! Es gibt schon sehr gute, aber günstige, normale Schlößer.

2006-10-09 05:57:12 · answer #2 · answered by schwarze_venus1968 4 · 3 0

Du darfst das Schloss austauschen, bewahre es aber auf, denn beim Auszug muss die Wohnung im Originalzustand übergeben werden.

Der Vermieter darf nur mit Vorankündigung und im Beisein des Mieters die Wohnung betreten, sonst ist es als Hausfriedensbruch zu werten.

Solltest du das Schloss austauschen kann der Vermieter nicht darauf bestehen, einen Schlüssel zu bekommen.

In deiner Stelle würde ich möglichst schnell einem Mieterverein beitreten, diese Vereine bieten gute Beratung und wenn es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen einen Rechtschutz

2006-10-09 05:59:16 · answer #3 · answered by j_rotten71 4 · 2 0

Habe auch bei Einzug das Türschloss sofort erneuert. Evtl. hat auch der Vormieter noch einen Schlüssel behalten - wer will das wissen.
Ich möchte mich sicher fühlen - und in meiner Wohnung hat absolut niemand was zu suchen - auch nicht der Vermieter.
Wenn ich mal ausziehe - gebe ich entweder alle hierzu gehörenden Schlüssel mit ab - oder baue das alte wieder ein.

Wenn ich eine Wohnung vermietet habe - darf ich sie nur mit Einverständis des Mieters betreten.
Es gibt auch den Mieterschutzverein!

2006-10-09 06:26:27 · answer #4 · answered by fabrina 6 · 1 0

Du kannst in jedem Fall ein neues Schloss einbauen - ob Du ihm einen Schlüssel geben mußt, hängt von Deinem Vertrag ab.

Dein Vermieter darf, ohne Deine Erlaubnis, keinesfalls in Deine Wohnung

2006-10-09 06:24:40 · answer #5 · answered by Mikesch 3 · 1 0

NEIN! Du mußt Ihnen keinen Schlüssel geben, Du bist lediglich verpflichtet irgendjemandem Deiner Wahl einen Schlüssel für den Notfall zu geben. Dann teilst Du Deinen Vermietern mit wer das ist. Ein Recht in Deine Wohnung zu gehen haben sie nur wenn sie Dir das mindestens eine Woche vorher schriftlich anmelden, mit Begründung. Wenn Du ein neues Schloss kaufst sind in der Regel 2 Schlüssel dabei. Einen Schlüssel nachmachen kostet ca. 7€. Sollten Deine Vermieter mit Hilfe eines Schlüsseldienstes versuchen sich Zutritt zu verschaffen wäre das Hausfriedensbruch. Du könntest auch mal beim Mieterschutzbund fragen obs die Möglichkeit gibt die Miete zu mindern.

2006-10-09 06:05:26 · answer #6 · answered by denise78de 3 · 1 0

Klar kannst du die Schlösser austauschen. Mach ich immer als erstes wenn ich umziehe. Kann sonst ja jeder in die Wohnung und wer weiß wer schon alles da gewohnt hat und nen Schlüssel hat.
Deinen Schlüssel musst du niemandem geben und wenn du es doch tust hat diese Person nicht das Recht in deine Wohnung zu betreten ohne deine Einwilligung (Einwilligung ist schon, wen du sagst:falls mal was ist). Ansonsten muss sich der Vermieter etc immer vorher anmelden, wenn er vorbeikommen möchte.

Nur zu beachten wäre: Schloss ist Eigentum des Vermieters. ALso entweder altes Schloss aufheben, oder dem Vermieter geben, der es wahrscheinlich nicht annehmen wird und dir sagen wird: Du sollst es aufheben.

2006-10-09 05:59:54 · answer #7 · answered by Dr.Seuss 5 · 1 0

Du kannst Dir ein Zusatzschloss an die Tür anbringen und als Begründung sagst Du dann, es könnte ja jemand unbefugtes deine Wohnung betreten. Wegen Preis am besten mal im Bauhaus Deiner Nähe schauen.
Schon der Hammer was Vermieter sich alles leisten heutzutage ...

2006-10-09 05:57:55 · answer #8 · answered by ♪CHaK♫ 3 · 2 1

Du darfst das Schloss austauschen ,und ohne deine einwilligung dürfen sie nicht in deine Wohnung !!

2006-10-09 05:57:21 · answer #9 · answered by Polly 7 · 2 1

Natürlich darfst Du das Schloß austauschen. Mit dem Mietvertrag geht das Nutzungsrecht für die Wohnung auf Dich über und wenn bei Dir eingebrochen wird, weil Du vergessen hast, ein Fenster zu schließen, so ist das Dein und nicht ihr Problem.

Der Vermieter hat auch kein Anrecht darauf, einen Schlüssel zurückzubehalten. Im Gegenteil, er MUSS Dir alle verfügbaren Schlüssel aushändigen.

Erkundige Dich mal beim Mieterschutzbund in Deiner Stadt. Der Beitrag ist nicht hoch, aber für solche Fälle immer sehr nützlich.

2006-10-09 05:57:20 · answer #10 · answered by Anonymous · 3 2

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