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Ziehe nach 18 Jahren aus meiner DDR-Plattenbau-Whg. aus (Erstbezug), der Original Linoleum-Boden sieht nicht mehr gut aus, ich habe sogar ein Fleck gesehen, da fehlt die Linoleumoberschicht. Natürlich würde ich nicht gern auf meine Kaution (in meinem Fall AWG-Anteile) verzichten. Ich vermute, dass nach solanger Zeit der Vermieter sowieso den Fußbodenbelag wechseln muss. Bevor ich dort anrufe und nachfrage, würde ich gern etwas mehr darüber wissen. Freue mich auch über Wohnungs-Abnahme-Erfahrungs-Berichte.

2006-08-15 07:13:05 · 9 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

9 antworten

Vom Gesetzgeber wird eine Abnutzungsklausel angemerkt,welche z.b. auch bei Laminat zum tragen kommt also musst du das Laminat nicht ersetzen.
Nach 18Jahren kann keiner verlangen das das Laminat noch wie neu aussieht.
Ich gebe dir mal ein Link
http://www.123recht.net/default.asp
hier kannst du im Forum mietrecht nochmals nachlesen was ich geschrieben habe und schau mal bitte unter dem Ratgeber,Mietrecht nach da findest du auch zu den renovieren
einige Tipps die von Anwälten niedergeschrieben worden sind.
Keine Angst das ist alles Kostenlos zum Lesen.

2006-08-15 07:35:44 · answer #1 · answered by Gernuv 5 · 0 0

es kommt ganz auf den Vertrag an. An deiner Stelle werde ich auch zur Verbraucherzentrale gehen und dir einen Anwalt besorgen. Manchmal haben alte Verträge keine Gültigkeit.

2006-08-15 16:39:27 · answer #2 · answered by tilaner 2 · 0 0

Nein, auf keinen Fall. Gehört zur Mietsache wie Wanne und Toilette. Wohnt sich ab und sieht natürlich nach 18 Jahren nicht mehr nagelneu aus.

2006-08-15 15:09:48 · answer #3 · answered by nachtigall 5 · 0 0

Nach so vielen Jahren ist der Boden abgenutzt, da muss der Vermieter eh den Belag erneuern.
Aber auf keinen Fall auf deine Kosten!!!

2006-08-15 14:47:55 · answer #4 · answered by mona910551 4 · 0 0

Soviel ich weiß, nicht...

2006-08-15 14:46:32 · answer #5 · answered by Berthold 4 · 0 0

Linoleumboden ist "Standardfußboden" in Mietwohbauten.
Er unterliegt einer natürlichen Abnutzung, die durch den Mietzins abgegolten ist. Wenn der relativ neue Boden nach kurzer Mietdauer durch Farbe oder Löcher mutwillig beschädigt wurde, so ist ein "Nutzungsausfall-Anteil" zu zahlen.
Hier in Deinem Fall sind nach 18 Jahren Nutzung keinerlei Zahlungen zu erwarten.

2006-08-15 14:45:48 · answer #6 · answered by Raschönstein 2 · 0 0

Der Fußboden ist doch nach so viel Jahren total abgenutzt. Da kann ich mir nicht vorstellen, daß Du einen neuen Boden verlegen mußt!
Schau einfach bei YAHOO Mietrecht nach!!!!

2006-08-15 14:40:54 · answer #7 · answered by fee 5 · 0 0

http://www.123recht.net/article.asp?a=10936

Kuck mal hier rein.

2006-08-15 14:25:36 · answer #8 · answered by Anne 7 · 0 0

Fußboden ist nach 10 Jahren abgewohnt. Wir sind nach 6 Jahren ausgezogen und mußten anteilig bezahlen.

2006-08-15 14:20:40 · answer #9 · answered by Sandra 3 · 0 0

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