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Hallo,
Ich bin Verheiratet und wegen berufliche Gründen habe ich eine zweite Wohnung gemietet. Nächstes Jahr will ich Einkommensteuererklärung für 2006 machen. Die Frage ist, ob Finanzamt sämtliche Dokumente in Original/Kopien (z.b. Mietvertrag, Bahn fahrt am Wochenende, neue Möbel, Teppich in ZweitWohnung) braucht? brauche ich alles Aufbewahren? Kann man die Bahncard Kosten steuerlich absetzen?

2006-08-15 04:26:25 · 2 antworten · gefragt von MAMA 1 in Wirtschaft & Finanzen Steuern Deutschland

2 antworten

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung:
Am Wohnort hast du eine Hauptwohnung
am auswärtigen Beschäftigungsort hast du eine Zweitwohnung
die Gründung der Zweitwohnung ist beruflich veranlasst

Bei doppelter Haushaltsführung sind abzugsfähig: Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Zweitwohnung, Umzugskosten
Verpflegungskosten werden nur die ersten drei Monate berücksichtigt, Fahrtkosten und Miete für die Zweitwohnung zeitlich unbegrenzt absetzbar.
Die wöchentlichen Heimfahrten vom Beschäftigungsort zur Hauptwohnung und zurück sind mit der Entfernungspauschale abzugsfähig (einheitlich 0,30 € für jeden Entfernungskilometer und Verkehrsmittelunabhängig, egal mit Bahn oder Auto). Die Heimfahrten sind unbegrenzt abziehbar, es gibt hier keinen Höchstbetrag.

Fahrten zwischen Zweitwohnung und Arbeitsplatz sind mit der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale abzugsfähig.

Miete und Mietnebenkosten, Zweitwohnungssteuer für die Zweitwohnung (Mietvertrag) sind absetzbar. Mußte vorher Renoviert werden, dann auch diese Kosten. Ebenso Maklerprovision und Inseratskosten. Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter (Gerichts- und Anwaltkosten) sind absetzbar.

Neue Möbel gehören zur privaten Lebensführung, grundsätzlich nicht absetzbar.

Auf alle Fälle solltest du sämtliche Belege, die mit deiner Zweiwohnung zu tun haben unbedingt aufheben.

Ratsam ist in deinem Fall mit Sicherheit der Besuch bei einem Steuerberater im nächsten Jahr, damit du Steuererstattung erhälst die dir wirklich zu steht.

2006-08-15 06:02:11 · answer #1 · answered by thogemei 2 · 1 0

du must natürlich dem FA den Grund für Dopp. Hf. glaubhaft machen, also deine Tätigkeit etc schildern. Ich nehme die sonstigen Voraussetzungen für doppelte Haushaltsführung als gegeben an...
Mietvertrag und alles,was den zweitwohnsitz betrifft, können die anfordern, müssen aber nicht. Die Kosten für den Zweitwohnsitz kannst du geltend machen plus die Kosten für eine monatliche Heimfahrt! Aufbewahren ja, falls sie es sehen wollen.
alles nicht problematisch...

2006-08-15 12:30:29 · answer #2 · answered by Michael K. 7 · 0 0

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