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... wenn mit dem Mieter kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen wurde?

2006-07-02 07:24:01 · 7 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

Sorry - ich habe mich unklar ausgedrückt!
Also:
Ich will einen Mieter raushaben. Mit diesem Mieter wurde kein wie auch immer gestalteter Vertrag abgeschlossen, d.h., Mietzahlung und alles andere wurde mündlich vereinbart; mithin: Es gibt nichts schriftliches.
Gilt die dreimonatige Kündigungsfrist trotzdem?
Danke für Eure Infos!

2006-07-02 07:41:07 · update #1

7 antworten

also vermietern antworte ich grundsätzlich nicht, bin selber mieter.

aber: die 3 monate gelten trotzdem, vertrag ist vertrag, da gibt es keinen unterschied ob schriftlich oder mündlich. zumindest wenn du überhaupt im recht bist, zu kündigen, wenn du einen triftigen grund hast....

2006-07-02 07:30:33 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

Mündlich gilt wie schriftlich - aber fürs nächste Mal: immer schriftlich (Vordrucke bei Banken)!!!! Selbst mit Verträgen hast du als Vermieter meistens die A...karte gezogen, wir haben mit viel viel viel Glück einen Mietnomaden rausgekriegt, hat immer wieder ein bisschen bezahlt, so dass er nie auf die benötigten 4 Monate Rückstand kam!

2006-07-03 10:29:04 · answer #2 · answered by karina910410 2 · 0 0

SO SO wenn sie überlegen dauert das alles mit kosten und stress 6-9monate wenn er nicht zahlt wenn er zahlt iss er im recht so oder so wenn nicht muß mann warten und das dauert und mann hatt ein loch in seiner geldbeutel .

Sie müssen eins bedenken Sie als vermieter Müssen sich erst informieren bevor sie was vemieten aber so wie ich das sehe haben sie bestimmt ein freund reingelassen und mit ihm ein münlicher verstrag der nur mit beiseitigen einvernehmen Akzepieren iss noch die Frage mit oder ohne Zeuge ???
wenn mit dann haben sie schon etwas in der hand aber machen sie kein betrug

2006-07-03 04:06:23 · answer #3 · answered by djdspiritual 2 · 0 0

Mündlich gilt wie schriftlich - aber fürs nächste Mal: immer schriftlich (Vordrucke bei Banken)!!!! Selbst mit Verträgen hast du als Vermieter meistens die A...karte gezogen, wir haben mit viel viel viel Glück einen Mietnomaden rausgekriegt, hat immer wieder ein bisschen bezahlt, so dass er nie auf die benötigten 4 Monate Rückstand kam!

2006-07-02 14:49:42 · answer #4 · answered by sil 4 · 0 0

hallo...
das wird nicht einfach sein , das weiss ich aus eigner erfahrung , da man dir alles verneinen wird was du an gibst , was den jenigen nicht passt . du solltest schnellst möglich einen anwalt nehemen der etwas für den mieter auf setzt ,z.b. eine kündigung , damit du was in der hand hast um dich darauf zu berufen....
gruss und viel glück

2006-07-02 14:45:04 · answer #5 · answered by tabinnen2 1 · 0 0

Meistens hast du eine 3 Monatige Kündigungsfrist, bleibst du in der gleichen Wohnungsbaugesellschaft musst du nicht so lange warten. Hast du einen nachmieter kommst du auch eher raus. . Übrigens ist es immer besser einen schriftlichen vertrag zu machen.

2006-07-02 14:33:08 · answer #6 · answered by manuline5 3 · 0 0

Ich glaube auch Drei Monate, so wie ein Schriftlicher

2006-07-02 14:32:11 · answer #7 · answered by Deringscher 3 · 0 0

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