um wieviel sollte der Regelsatz steigen?
Der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert rechnet damit, dass der Hartz-IV-Regelsatz vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird. "Das Existenzminimum, das zuletzt vom Bundessozialgericht bestätigt wurde, ist viel zu niedrig angesetzt, darin sind sich alle Experten einig", sagte Borchert der "Thüringer Allgemeinen". Das Urteil des BSG in Kassel werde die Verfassungsrichter in Karlsruhe nicht überzeugen. Was das Bundessozialgericht entschieden habe, werde mit Sicherheit nicht das letzte Wort sein, zeigte sich Borchert überzeugt.
In Karlsruhe selbst ist noch keine Klage gegen den Regelsatz anhängig, wie das Blatt unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin berichtete. Allerdings sei der Weg zur höchsten Instanz nun frei, nachdem ein Urteil des Bundessozialgerichts vorliege. Das Bundessozialgericht hatte im November entschieden, dass der Regelsatz von 345 Euro monatlich nicht gegen die Verfassung verstößt.
2007-01-19
23:14:31
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Anonymous