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um wieviel sollte der Regelsatz steigen?

Der Darmstädter Sozialrichter Jürgen Borchert rechnet damit, dass der Hartz-IV-Regelsatz vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird. "Das Existenzminimum, das zuletzt vom Bundessozialgericht bestätigt wurde, ist viel zu niedrig angesetzt, darin sind sich alle Experten einig", sagte Borchert der "Thüringer Allgemeinen". Das Urteil des BSG in Kassel werde die Verfassungsrichter in Karlsruhe nicht überzeugen. Was das Bundessozialgericht entschieden habe, werde mit Sicherheit nicht das letzte Wort sein, zeigte sich Borchert überzeugt.

In Karlsruhe selbst ist noch keine Klage gegen den Regelsatz anhängig, wie das Blatt unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin berichtete. Allerdings sei der Weg zur höchsten Instanz nun frei, nachdem ein Urteil des Bundessozialgerichts vorliege. Das Bundessozialgericht hatte im November entschieden, dass der Regelsatz von 345 Euro monatlich nicht gegen die Verfassung verstößt.

2007-01-19 23:14:31 · 6 antworten · gefragt von Anonymous in Gesellschaft & Kultur Sonstiges - Kultur

6 antworten

Ich finde der Regelsatz müsste um ca 200 Euro steigen, aber der Kreis derer, die betroffen sind, müsste noch kleiner gehalten werden.
Junge, gesunde und faule Leute sollten dafür arbeiten. Zu tun gibts genug, z.B. den Wald aufräumen, Parks säubern, von mir aus auch auf der Autobahn die Leitplanken putzen - hauptsache sie kriegen das Geld nicht für ihre Faulheit!!

2007-01-19 23:21:14 · answer #1 · answered by ? 6 · 1 0

Wenn noch keine Klage anhängig ist - warum dann überhaupt spekulieren? Ich glaube nicht, dass das Existenzminimum durch das Bundesverfassungsgericht merklich angehoben werden würde. Kann mir zwar durchaus vorstellen, dass die 345Euro für verfassungswidrig erklärt werden - aber dann kommt der nächste Regierungsbeschluss: 365 Euro - bis das wieder durch alle gerichtlichen Instanzen hindurch und als verfassungswidrig erklärt wurde dauert es locker 2 Jahre. Dann wird es wieder um 20 Euro angehoben... Also ich denke, dass man sich da zuviele Hoffnungen machen sollte...

2007-01-19 23:26:40 · answer #2 · answered by menschliches.wesen88 6 · 2 0

Möglicherweise kippt das Verfassungsgericht die Entscheidung des Bundessozialgerichts, da der Regelsatz unterhalb der festgelegten Armutsgrenze liegt. (Wo die genau angesetzt wird, weiß ich jetzt nicht auswendig.) Das BVG müsste also urteilen, dass der derzeitige Regelsatz mit der Würde des Menschen unvereinbar ist, und er müsste zumindest bis auf die Höhe der Armutsgrenze erhöht werden. Und da diese klar definiert ist (als statistischer Wert aus dem Durchschnittseinkommen der Bevölkerung), gäbe es da auch nichts mehr dran rumzudeuteln und keine Polit-Willkür mehr.

Da in letzter Zeit Gesetze immer gerne mal wieder vom BVG für verfassungswidrig erklärt werden, stehen die Chancen nicht schlecht, sobald jemand Klage einreicht.

2007-01-19 23:28:32 · answer #3 · answered by Lucius T Fowler 7 · 1 0

Tja, gute Frage! Da scheiden sich dann wieder die Geister...

2007-01-21 20:23:59 · answer #4 · answered by Schnecke 5 · 0 0

Für´s Nichtstun sind 345 Euro genug. Wie schon geagt wurde, sollten Empfäner arbeiten müssen - und wenn es auch nicht eine so sinnvolle Arbeit ist. Die einen Empfänger würden sich freuen, das Geld nicht geschenkt zu bekommen - die Drückeberger wären beschäftigt.

2007-01-19 23:46:28 · answer #5 · answered by Anonymous · 1 2

ich bekomme zwar auch etwas dazu, und finde den Satz acuh recht niedrig. Aber ich rege mich nicht darüber auf mit ein wenig rechnen klappts schon damit auszukommen. Schwierig wirds nur bei Sonderausgaben, z. B. Schulbücher, Schulausflüge oder Geburtstage.

2007-01-19 23:26:54 · answer #6 · answered by Kids for family 4 · 0 1

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