Wenn Du Glück hast, akzeptiert der Vermieter Deine Bitte, aus den vertraglichen Verpflichtungen entlassen zu werden. Ruf doch einfach mal an...
Rechtlich könnte es etwas knifflig werden, jedenfalls solange keine Scheidung vorliegt.
2007-12-18 01:37:03
·
answer #1
·
answered by swissnick 7
·
0⤊
0⤋
Da hilft nur mit dem Vermieter zu sprechen.
Rein rechtlich ist eine Kündigung nur dann wirksam, wenn alle Mieter kündigen. Soweit nur ein Mieter kündigt hat das keinerlei Auswirkungen, selbst wenn dieser bereits ausgezogen ist. Die rechtliche Stellung als Vertragspartei mit allen Rechten und Pflichten bleibt bestehen.
Die einzige Ausnahme stellt hier die Ehewohnung dar, die einem verbleibenden Partner durch das Familiengericht zugesprochen wurde.
http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/ratgeber/mietvertrag_nebenkosten/02vertragsparteien
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigung.html
Das sinnvollste ist es deshalb, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen um hier eine Lösung zu finden, so dass Du aus dem Mietvertrag entlassen wirst und mit dem verbleibenden Ex-Mann evtl. ein neuer Vertrag geschlossen wird. Hier ist man jedoch ausschließlich auf die Kulanz des Vermieters angewiesen.
Viel Erfolg :o)
2007-12-18 01:38:15
·
answer #2
·
answered by morgaine_112 4
·
2⤊
0⤋
Ihr müßt gemeinsam kündigen, mit der Bitte, mit dem Mann einen neuen Vertrag abzuschließen bzw den Vertrag zu ändern. Denke daran, dass der Vermieter von Dir immer noch die Rückstände der Miete fordern und eintreiben kann.
Eine einseitige Abmachung zwischen Dir und dem Vermieter kann es nicht gebn. Ihr müßt alle drei zusammen kommen.
2007-12-18 18:25:53
·
answer #3
·
answered by Sprendlinger 7
·
0⤊
0⤋
Rede mit der Wohnungsbaugesellschaft und dem zuständigen Sachbearbeiter (oder Vermieter). Sage ihm, dass du und dein Mann getrennt lebt (Unterlagen nicht vergessen). Und das du unbedingt aus dem gemeinsamen Mietvertrag raus möchtest. Das sollte ohne Probleme gehen, da ihr ja schon getrennt lebt.
2007-12-18 01:54:57
·
answer #4
·
answered by silverbird1965 3
·
0⤊
0⤋
Nur einvernehmlich mit Deinem Mann und/oder dem Vermieter.
Wenn Dein Mann ausgezogen ist, könnt Ihr doch gemeinsam kündigen. Umgekehrt bist Du auf den guten Willen beider angewiesen.
2007-12-18 01:44:27
·
answer #5
·
answered by horsch 6
·
0⤊
0⤋
Einfach an den Vermieter schreiben und die Dinge klarstellen.
Ich habe meinen Mann bei der Genossenschaft einfach abgemeldet ging ganz einfach.
2007-12-18 01:37:47
·
answer #6
·
answered by Annie 5
·
0⤊
0⤋
Soweit ich weiß muss der Vermieter dich da rauslassen, sonst hat du keine Chance.
2007-12-18 01:37:40
·
answer #7
·
answered by Jr 2
·
0⤊
0⤋