Muss dass der Mieter bezahlen, wenn der Vermieter das plötzlich will?
2007-12-09
20:07:57
·
9 antworten
·
gefragt von
berlinerunschuldslamm
2
in
Wirtschaft & Finanzen
➔ Miete & Wohneigentum
Also kann er nach 2 Jahren Mietverhältnis plötzlich Geld dafür verlangen...?
2007-12-09
20:20:49 ·
update #1
Mich wundert doch nur, dass es schon immer auslag u. er jetzt plötzlich Geld dafür haben will.
2007-12-09
20:29:31 ·
update #2
...das Zeug liegt schon immer im Hinterhof - vor unserem Fenster!
2007-12-09
20:39:11 ·
update #3
Kommt drauf an.
Wenn das per Vertrag in den Betriebskosten enthalten ist, d.h. wenn bei euch ständig Rattengift ausliegt, ist es umlagefähig auf die Mieter.
Eine einmalige Ungezieferbekämpfung muß der Vermieter zahlen.
Wenn du "plötzlich" schreibst, gehe ich mal von einem akuten Befall aus - eindeutig Vermietersache. Sieh sicherheitshalber im Mietvertrag nach, was da alles an Nebenkosten aufgeführt ist. Nur das mußt du auch bezahlen.
2007-12-11 07:57:08
·
answer #1
·
answered by Ilse 2 7
·
0⤊
1⤋
So steht es in der Betriebskostenverordnung:
Kosten der Ungezieferbekämpfung (Bekämpfung von Mäusen, Ratten, Ameisen, Schaben usw.) sind dann ansatzfähig, wenn solche Maßnahmen wegen der Lage des Hauses oder der Eigenart der dort untergebrachten Gewerbebetriebe oder aus sonstigen Gründen laufend entstehen (vorbeugende Ungezieferbekämpfung). Mehrkosten infolge einer behördlichen Ersatzvornahme sind nicht umlagefähig (AG Frankfurt, WuM 1989, 171).
2007-12-09 21:18:46
·
answer #2
·
answered by horsch 6
·
2⤊
0⤋
Wenn die Ungezieferbeseitigung in den Nebenkosten aufgeführt ist JA
2007-12-10 00:47:30
·
answer #3
·
answered by Sprendlinger 7
·
1⤊
0⤋
Willst du denn Ratten in eurem Haus? Das Rattengift dient ja dazu euch alle vor Ratten zu schützen. Dann ist es auch legitim, wenn alle im Haus das gemeinsam bezahlen. Oder wie siehst du das?
LG, Tina!
2007-12-09 20:25:54
·
answer #4
·
answered by tina t 4
·
1⤊
0⤋
ja, unter umständen kann das so sein...
es kommt darauf an, wo der breich in dem das rattengift ausgelegt wird, rechtlich anzusiedeln ist.
handelt es sich um einen bereich, der jedem mieter gleichermaßen zusteht ( keller, treppenhaus etc) oder um einen bereich, der nur euch zusteht??
in diesem fall muss der mieter euch erst informieren bzw das mit euch absprechen. tut er dies nicht, handelt er wider das vertragsrecht.
liebe grüße
gabi r
2007-12-09 20:35:21
·
answer #5
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Ja,das kommt mit auf die Betriebskosten
2007-12-09 20:18:49
·
answer #6
·
answered by Knolli 6
·
0⤊
0⤋
Wenn in Deinem Mitvertrag steht, dass Du Dich an solchen Ausgaben beteiligen musst, dann schon.
Ansonsten kann er das von Dir nicht erwarten.
2007-12-09 20:11:22
·
answer #7
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
Blödsinn,das ist sein Problem.
2007-12-10 01:25:20
·
answer #8
·
answered by Bolle 7
·
0⤊
1⤋
Nur, wenn er es selbst nimmt.
2007-12-09 20:17:44
·
answer #9
·
answered by Bianca K 5
·
0⤊
2⤋