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10 antworten

Wenn Dein Kündigungstermin zum 31.01. war (was anzunehmen ist, denn ich kenne keine Mietverträge, die vorab enden), bist Du selbstverständlich verpflichtet, bis zum Monatsende die Miete zu bezahlen, außer mit dem Vermieter wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

2007-12-09 19:47:07 · answer #1 · answered by Lili 6 · 2 0

Es kommt nicht drauf an, wann du ausgezogen bist, sondern wie lange dein Mietvertrag läuft. Wenn du vor Vertragsende ausgezogen bist, ist das deine Sache.

2007-12-10 03:52:23 · answer #2 · answered by Bianca K 5 · 3 0

Üblicherweise ist der Termin für eine Kündigung immer der letzte Tag des Monats, so wie auch der erste Tag einer Vermietung halt der erste Tag eines Monats ist. Du hast also, wenn eine ordentliche Kündigung erfolgte, bis zum letzten Tag des Monats zu zahlen, auch wenn du aus persönlichen Gründen vorher ausziehst. Theoretisch kannst du ja auch heute zum 31.3.08 kündigen und ausziehen. Deine Pflicht zur Zahlung von Miete und Nebenkosten endet aber erst am 31.3.08.

Ausnahme: Du hast mit dem Vermieter schriftlich etwas anderes vereinbart.

2007-12-10 03:56:01 · answer #3 · answered by schleich_er 6 · 2 0

Verträge werden grundsätzlich auf Basis von Monaten abgeschlossen und beinhalten zusätzlich auch Kündigungsfristen.
Wer vor Ablauf eines Vertrages auszieht, hat den Vertrag bis zum Ende zu erfüllen, durch Zahlung der Restmiete, durch Zahlung von Nebenkosten etc.
Dafür sind letztlich Verträge da, die von BEIDEN Parteien einzuhalten sind.
Stell Dir die umgekehrte Frage, wie Du reagieren würdest, wenn Dich der Vermieter vor Ablauf des Mietvertrags vor die Tür setzt ?

2007-12-10 03:56:00 · answer #4 · answered by Anonymous · 2 0

Das würde ich mal in deinem Vertrag nachlesen. Kommt drauf an, inwieweit dein Vertrag läuft...bis zum 31. oder bis 15ten.

2007-12-10 03:48:48 · answer #5 · answered by ~•♦•~BadGirl~•♦•~ 5 · 2 0

Lt Rechtsprechung muß der volle Monat bezahlt werden. Halbe Monate sind ein Entgegenkommen des Vermieters. Ausnahme, wenn die Wohnung ab 15 wieder vermietet wurde.
Es stellt sich weiter die Frage, zu welchen Termin Du gekündigt hast. Wenn Du zum Monatsende gekündigt hast, aber schon zum 15 ausziehst hat der Vermieter keine Möglichkeit, einen Nachmieter zu suchen.

2007-12-10 08:52:27 · answer #6 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

Ab Monatsmitte 15.01.07 darf der Vermieter noch den ganzen Betrag berechnen.

2007-12-10 04:48:10 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

1. steht so was in dem mietvertag
2. warst sicher froh als du schon vorher rein konntest um zu tapezieren, ein zu räumen........ + das ging zu lasten des Vormieters oder dem Vermieter

Ich finde es schrecklich wenn man immer nur auf seine vorteile hofft

2007-12-10 04:22:20 · answer #8 · answered by manisein 2 · 0 0

Woher sollen wir hier wissen, was in deinem Vertrag steht?
Also, schau selber rein, liefere uns die Fakten - wenn die Frage sich dadurch nicht von selbst beantwortet hat!

2007-12-10 04:10:25 · answer #9 · answered by Brian W. Ashed 7 · 1 1

was soll diese blöde frage? bis wann läuft dein vertrag?

2007-12-10 03:56:34 · answer #10 · answered by Wimmy 4 · 1 2

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