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Alter Rechtsgrundsatz: "Kauf bricht nicht Miete".

Du kannst deinem Mieter also nicht wegen Verkauf kündigen, der Mietvertrag geht auf den Käufer über.
Wenn er den Mieter los werden will, muss er nachweisbaren Eigenbedarf haben - und ihn damit selber kündigen.

2007-11-20 22:39:33 · answer #1 · answered by Anonymous · 4 0

Ich gehe einmal davon aus das es sich hier um ein Einfamilienhaus und nicht um ein Haus mit mehreren Mietern handelt.

In so einem Fall wäre es ratsam erst einmal mit dem Mieter zu sprechen und ihm den Sachverhalt schildern. Bei einem sachlichen Gespräch läßt sich so ein Problem am besten lösen. Wenn der Mieter sich dann eine neue Wohnung sucht, kannst Du einen einvernehmlichem Kündigunsgtermin mit dem Mieter festsetzen. Dies wäre die beste Lösung. Immer schriftlich festhalten!

Sollte der Mieter dies nicht mitmachen, geht der Mietvertrag auf den neuen Eigentümer über. Der muß Eigenbedarf anmelden und kann dem Mieter dann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.
So würde ich das sehen.

Immer unter der Voraussetzung ihr habt im Mietvertrag nichts anderes vereinbart.

2007-11-21 06:59:57 · answer #2 · answered by Gerechtigkeit 7 · 2 0

Du mußt Deinem Mieter doch gar nicht kündigen. Das kann der neue Eigentümer machen wenn er den Mieter nicht will.
Oder möchtest Du ihn raushaben um Dein Haus besser verkaufen zu können? In dem Fall solltest Du ihm ganz normal kündigen.

2007-11-21 07:01:17 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

ich würde ihm wegen Eigenbedarf kündigen, dann mußt Du aber kurz selbst einziehen und dann verkaufen oder Du verkaufst ihn mit, dann kriegst Du aber weniger für das Haus.

2007-11-24 15:33:20 · answer #4 · answered by Lalelu 4 · 0 0

Da hast Du schlechte KArten. Normalerweise müßte der Käufer dann wegen Eigenbedarf kündigen und dann noch mit Sperrfrist.
Eine andere Möglichkeit ist wegen der wirtschaftlichen Nutzung kündigen. Dh wenn Du nachweist wieviel Geld Du mehr erziehlen würdest wenn der Mietvertrag nicht besteht.
Die dritte Möglichkeit ist mit dem Mieter einen Mietauflösungsvertrag abzuschließen. Du zahlst dem Mieter die Summe x und er zieht bis zum xx.xx.xx aus, bei verspäteten Auszug mindert sich die Summe um x€ pro Monat.

2007-11-21 08:08:40 · answer #5 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

Hausverkauf ist kein Kündigungsgrund!
Wenn Du der Meinung bist ohne Mieter einen höheren kaufpreis erzielen zu können, verhandele mit ihm über einen Auflösungsvertrag bei angemessener Abfindung!

2007-11-21 07:26:40 · answer #6 · answered by horsch 6 · 0 0

Du musst dich nach der Vereinbarung im Mietvertrag richten. Natürlich kannst du dich mit dem Mieter auch einigen und ihm anbieten, den Umzug zu bezahlen, wenn er freiwillig auszieht. Das lohnt sich finanziell auf jeden Fall, weil ein Hausverkauf ohne Mieter einen höheren Preis erzielen wird.

2007-11-21 07:13:54 · answer #7 · answered by Mylady 7 · 0 0

Gleich am Anfang gesagt - Kauf bricht nicht Miete - , im Gegenteil. Deinem Mieter steht in dieser Situation sogar ein besonderer Kündigungsschutz zu.
Es gibt zwar mehrere Wege dem Mieter zu kündigen, aber alle laufen auf das gleiche heraus, wenn dieser störrich wird.
Kündigung zwecks Eigenbedarf (schwer zu meistern - landet meist vor dem Amtsgericht und wird in der Regel für den Mieter sprechen), kündigen wegen Verkauf der Immobilie (keine Chance - zum Nachteil des Mieters, jedes Gericht schickt Dich nach Hause und lacht über Deine Kündigung), Kündigung des neuen Besitzers (ja - ist von vorherein möglich, jedoch hat dieser eine Sperrfrist einzuhalten bis zu 3 Jahren BESONDERER KÜNDIGUNGSSCHUTZ DES MIETERS).
In Deinem Interesse: Informiere den Mieter über den anstehenden Verkauf des Hauses - meist erledigt sich das Problem dann von selbst.
Hast Du einen störrichen Mieter, dann nehme den Weg und gebe beim Verkauf die korrekten Ein- und Ausgaben an, denn auch der neue Eigentümer freut sich meist über Einnahemen aus Vermietung, da er diese steuerlich Umwandeln kann und zum zweiten weniger Investieren muss, da ja die Mieteinnahmen einen Erlöß für ihn sind, den er wiederum steuerlich verwenden kann (Mehraufwand - gegebene Instandsetzung, ...).
Viel Erfolg, und ich hoffe geholfen haben zu können.

2007-11-22 07:19:59 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 1

Wenn der Mieter deiner wirtschaftlichen Verwertung deines Eigentums entgegensteht, kannst du ihn kündigen . Im Zweifel geht das vor Gericht, denn Kauf bricht nicht unbedingt Miete und der Käufer muß schon zB gravierende Umbauten vorhaben, die zB 2 Wohnungen zusammenlegen sollen.

2007-11-21 12:04:24 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 1

Ich würde zuerst der Miter benachrichtigen damit er die Möglichkeit hat sich um eine andere Wohnung zu kümmern. Kündigung soll auf jeden Fall fristgerecht sein und mantchmal kaufen die Miter die Wohnung/Haus.

2007-11-21 07:44:12 · answer #10 · answered by Lena 4 · 0 1

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