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Seit dem 01.08.2007 haben wir ein Wohnhaus an einen Mieter vergeben. Zunächst machte dieser einen guten Eindruck und schien solvent.
Bis heute hat er jedoch erst ca. 2/3 der vereinbarten Kaution bezahlt, zudem zahlt er die Miete verspätet oder - wie aktuell - garnicht (das erst Mal).
Gibt es eine Möglichkeit sich schnell von diesem Mieter zu lösen? Es ist heraus gekommen, dass er bereits bei seinem Vormieter 9 Monate Mietrückstand hat und einen Offenbarungseid abgelegt hat. Den damals vorgelegten Einkommensnachweis hat er mit der Begründung einbehalten, einen neuen bei seinem Arbeitgeber zu beantragen. Auch hier eine Lüge.

2007-11-19 05:22:31 · 9 antworten · gefragt von Andre R 1 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

Danke für die vielen Tipps, also morgen gehts zum Anwalt und dann schauen wir mal was dabei rauskommt. Die Miete ist immer noch nicht da. So wie ich das sehe gibt es also zwei Optionen:
a) hoffen dass er auch die zweite Miete nicht bezahlt und dann fristlos kündigen
b) eventuell über die Verpflichtung der Kautionszahlung (vertraglich festgelegt) bis spätestens drei Monate nach Vertragsbeginn eine Verletztung des Mietvertrages anzustreben.

Ich werd Euch auf dem laufenden halten!

2007-11-22 02:03:48 · update #1

9 antworten

Oh Gott, mit dem Mieter hast Du ja wirklich die A**** Karte gezogen. Sowas ist ja ein Alptraum!
Es sind schon Vermieter pleite gegangen, weil sie ihre Finanzierung auf den Mieteinnahmen aufgebaut haben.
Bist Du im Hauseigentümerverein? Die können auch immer helfen. Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten.
Ich wünsche Dir viel Glück und starke Nerven.
Nachtrag:
Wenn Du den Mieter losgeworden bist, kann ich Dir nur dringend raten, die nächste Vermietung über einen Makler laufen zu lassen. Die können auch Einblick in die Schufa nehmen und haben ganz andere Möglichkeiten den künftigen Mieter finanziell durchzuchecken.
Wir haben es auch so gemacht.

2007-11-19 06:03:26 · answer #1 · answered by 🌸Lilliena 6 · 0 0

Hoffentlich bist Du keinem Mietnomaden aufgesessen.
Bei 2 Monaten Mietrückstand kannst Du sofort fristlos kündigen.
Wenn er dann allerdings wieder einen Teil der Miete bezahlt, ist die Kündigung hinfällig.
Da kann man Dir nur alle Daumen drücken!!

2007-11-19 05:32:24 · answer #2 · answered by Anonymous · 3 0

Ganz echt gesagt hast Du ein Problem, was sich jedoch lösen lässt. Dein Mieter weis über seine Rechtslage sehr gut bescheid.
Kündigen kannst Du Ihn fristlos, aber erst wenn mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand sind.
Dabei musst Du dem Mieter eine Frist von 14 Tagen gewährleisten, sonst ist die fristlose Kündigung unwirksam.
Da Du ihm die Chance geben musst, einen neuen Wohnraum zu finden. Wie alle Anderen Dir geraden haben, nehme Dir einen Anwalt des Vertrauens, der für Dich dieses Problem aus den Weg schafft. Jedoch wirst Du wohl auf den Kosten hängen bleiben (bis aud die 2/3 Kautionsanzahlung - die Du aufgrund von fehlender Mietzahlung verrechnen darfst "solange es kein öffentlich geförderter Wohnraum ist").
Jedoch der Weg wird sehr lange andauern, denn eine Räumungsklage kann im schlimmsten Fall bis zu 1 1/2 Jahren andauern. Viel Glück.

2007-11-21 23:33:14 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

Scheibenkleister!
Ein Mietnomade. Betsteh auf dem Rest der Kaution und mahne die Miete an. droh mit fristloser Kündigung.
Hilfe findest du bei Haus und Grund. Viel Glück!

2007-11-20 07:13:01 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Da bist Du offensichtlich einem Mietnomaden auf den Leim gegangen = grand malheur de Kack!

Leider berechtigt die Verspätung der Kautionszahlung nicht zur fristlosen Kündigung.
Auch Mietschulden von mehr als 2 Monaten berdchtigen erst dazu.
Allerdings kannst Du wegen ständiger verspäteter Mietzahlungen den MV fristlos kündigen.

2007-11-20 00:54:33 · answer #5 · answered by horsch 6 · 0 0

Die Kaution muß nach spätesten 3 Monaten nach Einzug bezahlt sein. Zusätzlich mit Miete ein Monat in Rückstand da bleibt Dir nur eine fristlose gleichzeitig eine ordentliche Kündigung übrig. Hänge das Geld an einen Anwalt, damit Du nichts falsch machst.

2007-11-19 18:47:14 · answer #6 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

wenn er insgesamt mit 2 Monaten im Verzug ist, hast Du einen Kündigungsgrund. Das geht aber fast nicht ohne Anwalt, weil Du mit Terminsetzung udn Formulierung absolut vorsichtig sein mußt. Oder geh doch in den Verein für Haus und Grundbesitzer , das lohnt sich. Die helfen Dir mit ihren Jusristen

2007-11-19 17:28:17 · answer #7 · answered by Lalelu 4 · 0 0

Wenn die Sachlage so ist, wie du sie schilderst, dann suche sofort einen Anwalt auf, damit er alles Nötige in die Wege leitet.
Allerdings glaube ich nicht, dass ein 1-monatiger Rückstand die außerordentliche Kündigung rechtfertigt.

2007-11-19 05:58:24 · answer #8 · answered by TWally 6 · 0 0

Hat dieser Mieter die Verträge unterzeichnet und hält er sich nicht daran,kann ihm auf jeden Fall fristlos gekündigt werden!Allerdings sieht es hier nach einem so genannten Mietnormaden aus,ich würde umgehend einen Anwalt zu Rate ziehen!

2007-11-19 05:30:19 · answer #9 · answered by Anonymous · 1 1

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