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Oder kann einem Mieter gekuendigt werden wenn dieser seinen Lebenspartner und ein Kind in dem Mietobjekt unterhaelt, diese dort aber nicht gemeldet sind und Mietvertragsaenderungen (Anpassung der Nebenkosten auf 3 Personen) nicht akzeptiert werden?

2007-11-13 15:31:31 · 4 antworten · gefragt von Macfly 1 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

4 antworten

Grundsätzlich kann der Vermieter nicht verbieten wenn untervermietet wird oder Besuch kommt. Die Besuchsregling gilt 6 Wochen. Bei längerem Verstoß braucht man eine pol Anmeldung gem Meldegetz. Diese ist dem Vermieter vorzulegen. Die Umlagenabrechnung erhöht sich dann bei den nach Personen abgerechneten Posten. Wenn diese dann nicht gezahlt werden kann geklagt werden und wenn die Schuld höher als 2 Monatsmieten auch gekündigt werden. Wenn nicht pol. Angemeldet verstoßt man gegen das Meldegesetz und das ist eine Ordnungswidrigkeit. Wenn der Vermieter das aber dem Ordnungsamt meldet, kann sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden. Aber das ist unterschiedlich, da Meldegesetze Ländersache sin.

2007-11-13 18:22:49 · answer #1 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

Die Anzahl Deiner Besucher ist nicht begenzt, lediglich die Dauer des Aufendhaltes. Bis zu 3 Monaten sind zulässig, dann müssen die Freunde raus, allerdings nur für 12 Stunden. Danach kannst Du freudig Deinen Besuch erwarten. Für die Heufigkeit Deiner Gastfreunschaft gibt es kein Limit. Sprich doch aber im Vorfeld mit dem Vermieter und unterrichte ihn drüber, daß du für längere Zeit Besuch haben wirst. Mach ihm den Vorschlag die Nebenkosten entsprechend anzupassen, sie sind schließlich Umlage aller Bewohner des Hauses und somit auch verständlich.
Ich wünsche Euch eine schöne gemeinsamme Zeit. !

2007-11-13 15:56:17 · answer #2 · answered by Anonymous · 2 1

Zur Belegung einer Wohnung mit mehr als im Vertrag aufgeführte Personen bedarf es der Zustimmung des Vermieters (Gefahr der Überbelegung). Wenn die Wohnung dafür groß genug ist, kann der Vermieter die Aufnahme des Lebenspartners und Kind nicht verweigern, wenn er es doch tut, hast Du ein Kündigungsrecht. Ganz klar können die Nebenkosten entsprechend angepasst werden da sich durch Mehrverbrauch auch die Betribskosten erhöhen. Sollen das die anderen Mieter bezahlen?
Ob die "gemeldet" sind, ist dabei unerheblich! - Kein Vermieter ist verpflichtet, die Meldepflicht zu überprüfen. Wer das behauptet möge mir bitte mal die Gesetzesgrundlage nachweisen!

2007-11-14 00:42:50 · answer #3 · answered by horsch 6 · 0 0

Wenn die Wohnung gross genug ist und es keine objektiven Gründe für eine Verweigerung gibt, dürfte es der Vermieter sehr schwer haben, eine Kündigung durchzusetzen.

Am besten klärt man sowas in einem offenen Gespräch.

Allerdings müssen die Personen da wohl auch gemeldet werden, sobald sie vom Vermieter akzeptiert sind.

2007-11-13 19:13:23 · answer #4 · answered by swissnick 7 · 0 0

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