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Ich habe nach mehreren Streitigkeiten mit meinem Vorgesetzten gekündigt und bin zum Wettbewerb gewechselt.
Jetzt habe ich von der (ersten) Firma ein Zeugnis erhalten, welches eine reine Frechheit ist!
Muß ich dies so hinnehmen? Dies will ich nicht. Muß ich jetzt gleich zum Anwalt, oder kann ich es auch so beanstanden?

2007-10-20 09:53:46 · 6 antworten · gefragt von nick1971se 3 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere Recht

Es geht nicht darum wie mein Zeugnis hätte ausfallen müssen, es geht darum das es schlicht und einfach Falschaussagen beinhaltet!

2007-10-20 22:35:16 · update #1

6 antworten

Du kannst es auch so beanstanden.

Generell besteht ein Recht auf Änderung.
Jedoch gibt es einen neuen Kodex in der Personalwirtschaft.
Diese beinhalten z.B. Fehler im Ausdruck, Rechtschreibung, Grammatik.....

Auch die Adresse der Person auf dem Zeugnis hat eine bestimmte Bedeutung. Also aufgepasst, denn dagegen können auch die "Zuständigen Stellen" nichts unternehmen.

Hilft nur den Perso'chefs viel weiter.

Beste Grüße

2007-10-20 10:00:18 · answer #1 · answered by Anonymous · 1 0

ein arbeitszeugnis muss wohlwollend sein. natürlich kannst du es ohne anwalt beanstanden, wenn du in der lage bist deine beanstandung ausreichend zu argumentieren.

2007-10-20 17:01:05 · answer #2 · answered by tigerle310 4 · 2 0

Nein ein Zeugnis darf nichts negatives enthalten. Deshalb benutzen Arbeitgeber auch versteckte Mitteilungen. Vom Anwalt oder Gewerkschaft prüfen lassen
.

2007-10-20 17:03:53 · answer #3 · answered by Anonymous · 2 1

Okay, Du hast ein Recht auf ein Zeugnis das Dir "keine Steine " im weg legt. Aber was nützt Dir jetzt die "Richtigstellung" deines Zeugnisses, der Personalchef des Unternehmens wo Du Dich bewirbst wird garantiert bei ihn nicht koscher vorkommenden Zeugnissen den Vor-Arbeitgeber anrufen und in einem Persönlichen Gespräch erfahren wie dein Zeugnis hätte ausfallen müssen.

2007-10-21 04:45:12 · answer #4 · answered by kurt j 7 · 0 0

Schau doch mal auf diese Seite, hier wirst du sicher fündig... viel Erfolg!!!

2007-10-20 17:15:28 · answer #5 · answered by TOSCA 4 · 0 0

Wie ist die Gesetzeslage bei euch?

In Österreich ist es möglich ein Dienst- oder Arbeitszeugnis abzuweisen.

In diesem Fall kann man kein Zeugnis dieses Dienstgebers vorweisen, es wird vermerkt das das Zeugnis zurückgewiesen wurde.

Das wirft kein gutes Licht auf alle beteiligten Parteien und wird daher möglichst vermieden.

2007-10-20 17:05:34 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

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