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Ich habe vor ca. 20 Tagen die Kündigung des Mietverghältnisses zwischen mir und dem Vermieter vom Vermieter erhalten.

ich habe mich auf http://cms3-mieterschutzschweiz.backslash.ch/documents/Merkblatt_Anfechtung_Mietzinserh%F6hung_und_andere_einseitige_Vertrags%E4nderungen.pdf erkundigt, wie ich vorgehen muss um Einsprache zu erheben.

"Er muss innert 30 Tagen seit Empfang die Mietvertragsänderung (Mietzinserhöhung, andere einseitige Vertragsänderungen) bzw. die Nebenkostenabrechnung als missbräuchlichanfechten. Das Gesuch um ein Einigungsverfahren ist schriftlich bei der Kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietverhältnisse einreichen. Es hat ein Rechtsbegehren und die notwendigen Unterlagen (Mietvertrag, sämtliche Vertragsänderungen,Heiz- und Nebenkostenabrechnungen usw.) zu enthalten."

Da steht das ich ein Rechtsbegehren stellen muss, doch was ist das?

2007-09-04 07:54:53 · 3 antworten · gefragt von Karl 2 in Wirtschaft & Finanzen Miete & Wohneigentum

3 antworten

Rechtsbegehren = Was Du dem Gericht beantragst

z.B. "ich erhebe Einsprache gegen die Kündigung vom xyz und BEANTRAGE hiermit, die Kündigung als nichtig zu erklären oder wenn dies nicht möglich ist, um mindestens 6 Monate zu erstrecken"

Dann braucht es noch eine Begründung.

Was konkret in Deinem Fall möglich ist zu beantragen, weiss ich nicht - einerseits kenne ich das deutsche Mietrecht zu wenig, und dann ist natürlich Dein Einzelfall zu beachten. Lasse Dich beraten.

2007-09-04 08:14:32 · answer #1 · answered by swissnick 7 · 0 0

Bei einem Widerspruch wegen Kündigung sollte immer ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Du mußt Deinen Widerspruch richtig begründen, aber auch der Vermieter muß den Kündigungsgrund beweisen. Normalerweise kann ein Vermieter keinem Mieter kündigen der sich nicht zu Schulden kommen hat lassen.

2007-09-05 05:36:59 · answer #2 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

Sorry, Du scheinst nicht aus Deutschland zu sein. Unsere Rechtssysteme sind zu unterschiedlich. Aber ein "Rechtsbegehren" verstehe ich einfach nur als "schriftlichen Antrag": "Hiermit lege ich Beschwerde gegen [Details] ein, die durch beigefügte Schriftsätze belegt sind. Ich bitte Sie, Abhilfe zu schaffen, bzw. mir Rechtsauskunft zu erteilen."

Die Details kannst Du anschließend ausführen.

P.S.:
Vorsicht, die Frist läuft nach 30 Tagen aus. Das ist in Deutschland nicht anders wie in der Schweiz oder Österreich! Also, mach schnell!

2007-09-04 15:09:57 · answer #3 · answered by Lucius T Fowler 7 · 0 0

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