Ich habe vor ca. 20 Tagen die Kündigung des Mietverghältnisses zwischen mir und dem Vermieter vom Vermieter erhalten.
ich habe mich auf http://cms3-mieterschutzschweiz.backslash.ch/documents/Merkblatt_Anfechtung_Mietzinserh%F6hung_und_andere_einseitige_Vertrags%E4nderungen.pdf erkundigt, wie ich vorgehen muss um Einsprache zu erheben.
"Er muss innert 30 Tagen seit Empfang die Mietvertragsänderung (Mietzinserhöhung, andere einseitige Vertragsänderungen) bzw. die Nebenkostenabrechnung als missbräuchlichanfechten. Das Gesuch um ein Einigungsverfahren ist schriftlich bei der Kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietverhältnisse einreichen. Es hat ein Rechtsbegehren und die notwendigen Unterlagen (Mietvertrag, sämtliche Vertragsänderungen,Heiz- und Nebenkostenabrechnungen usw.) zu enthalten."
Da steht das ich ein Rechtsbegehren stellen muss, doch was ist das?
2007-09-04
07:54:53
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gefragt von
Karl
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Wirtschaft & Finanzen
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